Band 49: Eintrag vom  9. März 1853 (Nr. 626)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der von der Verwaltung gemachten Aufstellung gemäß hat die Stadt gegenwärtig für den Unterricht derschul- pflichtigen Mädchen zu verausgaben: An LehrerRichen a Besoldung . . . . Th 390 - - b Miethentschädigung . Th 40 - - c. Heitzungszulage . . Th 50 - - " LehrerinSchmedding Besoldung Th 165 - -

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An LehrerinRademacher Besoldung . . . Th 165 -- -- " die beiden letztern wegen einer beschränk- ten gemeinschaftlichen freien Wohnung an Zulage . . . . . Th 15 -- -- Wohnung selbst . . . . Th 25 -- -- ______________________ 40 -- -- An Lehrerin Deutmann a Besoldung . . . . 150 -- -- b Miethentschädigung . . 20 -- -- " LehrerNeumann a Besoldung . . . . 350 -- -- b Werth der freien Wohnung 40 -- -- " Lehrer Burbach a Besoldung . . . . 195 -- -- b Werth der freien Wohnung 25 -- -- " Lehrerin Schikowsky a Besoldung . . . 150 -- -- b Miethentschädigung 20 -- -- " " Cabron a Besoldung 300 -- -- ab Schulgelder 200 -- -- ____________________ 100 -- -- b Miethe des Schullokals nebst Wohnung . . . . 80 -- -- Für die bauliche Unterhaltung der betreffenden Schul- lokalien und Utensilien . . . . . . 120 -- -- Miethwerth der Schullokale . . . . . . 200 -- -- ________ Zusammen 2 300 -- -- Bei Wiedereinführung des Schulgeldes würden hiervon abgehen pp. . . . . . . 900 -- -- __________ sodaß für die Stadt noch eine jährliche Zulage von . . . . . . . 1 400 -- -- übrig bleiben würde.

Werden dazu noch gerechnet die innerhalb wenigen Jahren bei unausbleiblich noth- wendiger Vermehrung der Lehrkräfte und Schullokalien für die schulpflichtigen Mäd- chen entstehenden Mehrkosten abzüglich der Schulgelder mit mindestens . . . . . . 300 -- -- __________ so ergibt sich für die Stadt eine jährliche feststehende Ausgabe-Position von . . . . 1700 -- -- , welcher Ausgabe dieselbe enthoben wäre, wenn sie den Ursulinen ein geräumiges Klostergebäude mit daranstoßender Kirche disponibel stellen könnte. Diese Bereitstellung ließe sich nach dem weitern Vortrage der Verwaltung dadurch bewir- ken, daß das jetzige Gymnasial-Gebäude, welches bei der fortwährend steigenden Frequenz dieser Anstalt binnen wenigen Jahren als solches nicht

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mehr geräumig genug sein werde, als Klostergebäude eingerichtet (werde), das Gymnasium demnächst in das durch den Anbau zweier Seitenflügel und nöthigenfalls durch Aufführung eines zweiten Stockwerks zu erweiternde Knabenschul-Gebäude auf dem Stiftsplatze verlegt, und die Knabenschule in die disponibel werdenden beiden Schulgebäude im Glockhammer und auf den Münster- platze dislocirt werde. Würden die desfallsigen Bau- resp. Einrichtungskosten auf 12 000 Thl. und selbst bis zu 15 000 Thl angenommen, so wäre für die Stadt bei Berechnung des Anlage-Kapitales zu 4 % immer ein jährliches Ersparniß von 800 bis 1100 Thl. erzielt, und es würde der gesammte Unterricht der weiblichen Jugend, wenn sie die bisherigen Kosten desselben etwa 15 Jahre auf dem städtischen Etat belassen wollte, später keine Auslagen mehr erfordern. Unter den vorgetragenen Umständen erkennt Gemein- derath an, daß bei der Ausführung des Projektes der pekuniaire Vortheil des städtischen Aerars mit dem höhern Zweck einer sittlich-religiösen Erziehung und Bildung der Jugend Hand in Hand geht, und es glaubt derselbe demnach dem Projekte in wohlverstandenem Interesse der Gemeinde seinen Beifall zollen zu müssen.

Bevor inzwischen nähere Beschlüsse in der Sache zu fassen seien, wolle die Verwaltung unter Zuziehung der Commission für Bauwesen, technische Pläne und Anschläge, letztere blos summarisch, [?] aufstellen lassen, aus welchen hervorgehe, ob die vorgeschlagenen baulichen Einrichtungen dem Bedürf- nisse der Anstalten entsprechen, resp. wie viele Kosten die Ausführung in der Wirklichkeit veranlassen würde.

a. u. s.