Eintrag 68316. Juni 1853 Nachdem beim Bürgermeister-Amte ein Gesuch um
Conzessionirung als Lohndiener eingegangen, wurde
Gemeinderath in Bezugnahme auf den § 68 der Verord-
nung vom 9. Februar 1849 darüber befragt, ob die
Ertheilung einer solchen Erlaubniß nöthig und nützlich
sei....
Eintrag 68416. Juni 1853 In heutiger Sitzung wurde dem Gemeinderath das durch Be-
schluß vom 30. Mai c. geforderte Gutachten des Herrn Kreis-
PhysikusDr. Rheindorf und des Herrn Kreis-Wundarztes Rheinsüber die Disponibelstellung
von neuen Räumlichkeiten
zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten
resp. von dürftigen Irren und epileptischen Personen
beim Bürgerhospitale, vorgelegt. Durch jenes Gutachten hat der Gemeinderath vernehmen
wollen, ob zur Bereitstellung der gedachten Räumlichkeiten
die Einrichtung des Oekonomie-Gebäudes beim Hospitaleunter fernerer Benutzung des
bisher für Krätzige und
Syphilitische bestimmt gewesenes Lokales im Glockhammerausreiche, oder ob nach Ansicht
der Hospital-Verwaltungder Ausbau von mindestens einem Flügel an das Hospital
unvermeidlich wäre. In Ansehung des erstern Vorschlages sind die beiden Kreis-
Medizinalbeamten der Meinung, daß die im Oekonomie-
Gebäude herzustellenden Zimmer ihrer Lage, Raumbeschrän-
kung, Umgebung und sonstigen Beschaffenheit wegen zur
Aufnahme von Cholera - Typhus - Pocken - Ruhr - p Kranken
neben Irren und Epileptischen weniger oder gar nicht
geeignet sind, und daß sie entschieden dagegen protestiren
müßten, daß die Räume im Glockhammer zur Heilung
Syphilitischer, auch nur einigermaßen tauglich seien. Indem dieselben noch mit Rücksicht
auf die höhern Bestim-
mungen darauf hinweisen, wie durch eine zeitige Aufnahme
armer Kranken aus ihren wegen dumpfen Wohnungen in
ein gut gelegenes und zweckmäßig eingerichtetes Kranken-
haus der Bildung von Infektionsherden vorgebeugt
wird, sonach die Sorge für die erkrankten Armen, der
Gemeinde zur eigenen Wohlfahrt dient, und der Gesammt-
heit zum Segen gereicht, glauben sie, wie unter diesen
Umständen keine anderer Ausweg übrig bleiben würde,
als den Anbau vorläufig eines Flügels und später vielleicht
eines zweiten, mehr oder weniger nach dem vorliegenden
Plane auszuführen. Die beiden Kreis-Medizinal-Beamten geben schließ-
lich indessen zu bedenken, ob es, da der Bau eines
Flügels ungefähr 6000 Thl. kosten soll, und das Hospital bezüg-
lich der luftigen, gesunden Lage durch dessen Ausführung
eingeengt, und der Raum zum Spazierengehen für die
Reconvalescenten sehr klein bleiben werde, nicht den künftigen Bedürfnisse angemessener
sein dürfte, ein anderes,
isolirt, gesund und in der Nähe der Stadt gelegenes und
mit wünschenswerther Umgebung versehenes Gebäude
käuflich zu erwerben und zu einem Krankenhause ein-
zurichten.
Die hierüber eröffnete Diskussion führte zu dem
Ergebniß, daß ein Theil des Gemeinderathes sich dafür aus-
sprach, daß zunächst untersucht werde, ob und event. zu
welchem Preise ein hier vorhandenes zur Einrichtung als
Krankenhaus geeignetes Gebäude acquirirt werden könne,
wie hoch sich die Gesamtkosten desselben belaufen würden
und in welcher Weise die Oekonomie auf die mindest
kostspielige Weise einzurichten sei, da es sich nicht verkennen
lasse, daß durch die Lage des jetzigen Hospitalsin der
Nähe des Schlachthauses und den dasselbe umgebenden
beschränkten Raum die weitere Ausbauung des Hospital-
Gebäudes wenig geeignet sei, wogegen der andere Theil
des Gemeinderathes erinnernd, daß die Beschaffung und
Einrichtung eines besondern neuen Krankenhauses mit
größeren Kosten als die Erweiterung des vorhandenen
Hospitals verbunden sein würde, daß namentlich auch
die Einrichtung einer zweiten Oekonomie und die Unter-
haltung eines zweiten Krankenhauses mit erheblichen
Kosten nach sich ziehen werden, während voraussichtlich
der Anbau eines neuen Flügels beim jetzigen Hospitale,
wozu nöthigenfalls noch Raum zum Spazierengehen in unmittelbarer Nähe erworben werden
soll,
allen bisher vorhandenen Übelständen thunlichst abhelfe,
eine vielseitige, je nach Umständen erforderliche Benutzung
der concentrirten, aufwartenden und pflegenden
Kräfte, sowie der alten und neuen Räume ermög-
liche und daher am wenigsten kostspielig sein würde. Es wurde zur Abstimmung geschritten,
und es ent-
schied sich die Majorität des Gemeinderathes für die
Ausführung eines neuen Flügels beim jetzigen Hospitale.
Behufs allmähliger Refundation der zu dem Flügelbau zu verwendenden dis-
poniblen Substanzgelder von ca 6000 Thlr. sowie vom künftigen Jahre an jährlichs
500 Thlr. im Hospital zur rentbaren Anlage bereit zu stellen. a. u. s. [gez.] M.
Frings...