Band 49: Eintrag vom  16. Juni 1853 (Nr. 684)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In heutiger Sitzung wurde dem Gemeinderath das durch Be- schluß vom 30. Mai c. geforderte Gutachten des Herrn Kreis- PhysikusDr. Rheindorf und des Herrn Kreis-Wundarztes Rheins über die Disponibelstellung von neuen Räumlichkeiten zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten resp. von dürftigen Irren und epileptischen Personen beim Bürgerhospitale, vorgelegt.

Durch jenes Gutachten hat der Gemeinderath vernehmen wollen, ob zur Bereitstellung der gedachten Räumlichkeiten die Einrichtung des Oekonomie-Gebäudes beim Hospitale unter fernerer Benutzung des bisher für Krätzige und Syphilitische bestimmt gewesenes Lokales im Glockhammer ausreiche, oder ob nach Ansicht der Hospital-Verwaltung der Ausbau von mindestens einem Flügel an das Hospital unvermeidlich wäre.

In Ansehung des erstern Vorschlages sind die beiden Kreis- Medizinalbeamten der Meinung, daß die im Oekonomie- Gebäude herzustellenden Zimmer ihrer Lage, Raumbeschrän- kung, Umgebung und sonstigen Beschaffenheit wegen zur Aufnahme von Cholera - Typhus - Pocken - Ruhr - p Kranken neben Irren und Epileptischen weniger oder gar nicht geeignet sind, und daß sie entschieden dagegen protestiren müßten, daß die Räume im Glockhammer zur Heilung Syphilitischer, auch nur einigermaßen tauglich seien.

Indem dieselben noch mit Rücksicht auf die höhern Bestim- mungen darauf hinweisen, wie durch eine zeitige Aufnahme armer Kranken aus ihren wegen dumpfen Wohnungen in ein gut gelegenes und zweckmäßig eingerichtetes Kranken- haus der Bildung von Infektionsherden vorgebeugt wird, sonach die Sorge für die erkrankten Armen, der Gemeinde zur eigenen Wohlfahrt dient, und der Gesammt- heit zum Segen gereicht, glauben sie, wie unter diesen Umständen keine anderer Ausweg übrig bleiben würde, als den Anbau vorläufig eines Flügels und später vielleicht eines zweiten, mehr oder weniger nach dem vorliegenden Plane auszuführen.

Die beiden Kreis-Medizinal-Beamten geben schließ- lich indessen zu bedenken, ob es, da der Bau eines Flügels ungefähr 6000 Thl. kosten soll, und das Hospital bezüg- lich der luftigen, gesunden Lage durch dessen Ausführung eingeengt, und der Raum zum Spazierengehen für die Reconvalescenten sehr klein bleiben werde, nicht den

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künftigen Bedürfnisse angemessener sein dürfte, ein anderes, isolirt, gesund und in der Nähe der Stadt gelegenes und mit wünschenswerther Umgebung versehenes Gebäude käuflich zu erwerben und zu einem Krankenhause ein- zurichten.

Die hierüber eröffnete Diskussion führte zu dem Ergebniß, daß ein Theil des Gemeinderathes sich dafür aus- sprach, daß zunächst untersucht werde, ob und event. zu welchem Preise ein hier vorhandenes zur Einrichtung als Krankenhaus geeignetes Gebäude acquirirt werden könne, wie hoch sich die Gesamtkosten desselben belaufen würden und in welcher Weise die Oekonomie auf die mindest kostspielige Weise einzurichten sei, da es sich nicht verkennen lasse, daß durch die Lage des jetzigen Hospitalsin der Nähe des Schlachthauses und den dasselbe umgebenden beschränkten Raum die weitere Ausbauung des Hospital- Gebäudes wenig geeignet sei, wogegen der andere Theil des Gemeinderathes erinnernd, daß die Beschaffung und Einrichtung eines besondern neuen Krankenhauses mit größeren Kosten als die Erweiterung des vorhandenen Hospitals verbunden sein würde, daß namentlich auch die Einrichtung einer zweiten Oekonomie und die Unter- haltung eines zweiten Krankenhauses mit erheblichen Kosten nach sich ziehen werden, während voraussichtlich der Anbau eines neuen Flügels beim jetzigen Hospitale, wozu nöthigenfalls noch Raum zum Spazierengehen in unmittelbarer Nähe erworben werden soll, allen bisher vorhandenen Übelständen thunlichst abhelfe, eine vielseitige, je nach Umständen erforderliche Benutzung der concentrirten, aufwartenden und pflegenden Kräfte, sowie der alten und neuen Räume ermög- liche und daher am wenigsten kostspielig sein würde.

Es wurde zur Abstimmung geschritten, und es ent- schied sich die Majorität des Gemeinderathes für die Ausführung eines neuen Flügels beim jetzigen Hospitale. Behufs allmähliger Refundation der zu dem Flügelbau zu verwendenden dis- poniblen Substanzgelder von ca 6000 Thlr. sowie vom künftigen Jahre an jährlichs 500 Thlr. im Hospital zur rentbaren Anlage bereit zu stellen.

a. u. s.

[gez.] M. Frings