Eintrag 6944. Juli 1853 Gemeinderath ertheilt seine Genehmigung zu dem
am 24. Juni d. J. Statt gefundenen Verkaufe des städti-
schen Grasaufwuchses, welcher im Ganzen 10 420 Thl. 20 Sgr
an Kaufpreis und außerdem 10 % von dieser Summe
an Schlaggeldern aufgebracht hat. a. u. s....
Eintrag 6954. Juli 1853 Mittelst Eingabe vom 25. Juni 1853 beantragen die
Herren Gebr. Mauritzzu Uerdingen, daß die Erft-Canal-
Gebühren für ihre hier zur Ausladung kommenden
Kohlen in Berücksichtigung, daß solche meistens für
ihre außerhalb Neuß gelegenen Filiallager als
Grevenbroich, Jackerath, Jüchen p bestimmt sind, wie
die Gebühren für die per Eisenbahn zu versendenden
Transitkohlen von 2 Pf. auf 1 Pf. pro Centner ermäßigt,
daß diese Ermäßigung vom 8. Februar dem Tage des
neuen Tarifs an eintrete, und die von denselben vom
genannten Tage an mehr als 1 Pf pro Centner gezahl-
ten Gebühren wieder zurückvergütet werden, indem
sie im entgegengesetzten Falle zu der Nothwendigkeit
übergehen müßten, an den Steinen und zu Grimling-
hausen Kohlenlager anzulegen. Gemeinderath erwiederte hierauf, daß die Erft-Kanal-
Gebühren, Allerhöchsten Ortes mit Rücksicht auf die
für den Canalbau verwendeten bedeutenden Kapita-
lien und die noch zu bewirkende Amortisation der in
Folge desselben creirten Schulden sowie mit fernerer
Rücksicht auf die hiesigen Verkehrs-Verhältnisse auf 2 Pf
pro Centner festgestellt worden, und daß die in dem
Tarife für Güter, welche per Eisenbahn ankommen
oder auf derselben von hier weiter befördert werden,
vorgesehene Ermäßigung auf den Satz von 1 Pf. pro
Centner in Beziehung auf Kohlen lediglich darauf
berechnet sei, dadurch die Versendung von Kohlen
nach denjenigen Plätzen, mit welchen dieser Verkehr durch anderweite Concurrenz mittelst
der Eisenbahn erschwert
werden, auch ferner zu ermöglichen, und event. noch
weiter auszudehnen, und umgekehrt von den Baden-
berger-Zechen die Versendung von Kohlen, welche
ihrer Qualität nach und für besondre Zwecke bestimmt
anderwärts nicht wohl bezogen werden können,
über hier möglich zu machen.
Da nun auch die hiesigen Kohlenhändler ohne
Ausnahme an Kanal-Gebühren 2 Pf. pro Centner
entrichten, diese auch theilweise Kohlen mit Fuhr-
werk in die Umgegend versenden, so glaubt Gemein-
derath, dem Gesuche der Herren Gebr. Mauritz nicht
entsprechen zu können. a. u. s....