Band 49: Eintrag vom  4. Juli 1853 (Nr. 695)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Mittelst Eingabe vom 25. Juni 1853 beantragen die Herren Gebr. Mauritzzu Uerdingen, daß die Erft-Canal- Gebühren für ihre hier zur Ausladung kommenden Kohlen in Berücksichtigung, daß solche meistens für ihre außerhalb Neuß gelegenen Filiallager als Grevenbroich, Jackerath, Jüchen p bestimmt sind, wie die Gebühren für die per Eisenbahn zu versendenden Transitkohlen von 2 Pf. auf 1 Pf. pro Centner ermäßigt, daß diese Ermäßigung vom 8. Februar dem Tage des neuen Tarifs an eintrete, und die von denselben vom genannten Tage an mehr als 1 Pf pro Centner gezahl- ten Gebühren wieder zurückvergütet werden, indem sie im entgegengesetzten Falle zu der Nothwendigkeit übergehen müßten, an den Steinen und zu Grimling- hausen Kohlenlager anzulegen.

Gemeinderath erwiederte hierauf, daß die Erft-Kanal- Gebühren, Allerhöchsten Ortes mit Rücksicht auf die für den Canalbau verwendeten bedeutenden Kapita- lien und die noch zu bewirkende Amortisation der in Folge desselben creirten Schulden sowie mit fernerer Rücksicht auf die hiesigen Verkehrs-Verhältnisse auf 2 Pf pro Centner festgestellt worden, und daß die in dem Tarife für Güter, welche per Eisenbahn ankommen oder auf derselben von hier weiter befördert werden, vorgesehene Ermäßigung auf den Satz von 1 Pf. pro Centner in Beziehung auf Kohlen lediglich darauf berechnet sei, dadurch die Versendung von Kohlen nach denjenigen Plätzen, mit welchen dieser Verkehr

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durch anderweite Concurrenz mittelst der Eisenbahn erschwert werden, auch ferner zu ermöglichen, und event. noch weiter auszudehnen, und umgekehrt von den Baden- berger-Zechen die Versendung von Kohlen, welche ihrer Qualität nach und für besondre Zwecke bestimmt anderwärts nicht wohl bezogen werden können, über hier möglich zu machen.

Da nun auch die hiesigen Kohlenhändler ohne Ausnahme an Kanal-Gebühren 2 Pf. pro Centner entrichten, diese auch theilweise Kohlen mit Fuhr- werk in die Umgegend versenden, so glaubt Gemein- derath, dem Gesuche der Herren Gebr. Mauritz nicht entsprechen zu können.

a. u. s.