Eintrag 6964. Juli 1853 Hiernach wurde der vorsitzende Bürgermeisterautorisirt, die im laufenden Jahre pachtlos
werdenden beiden oeden Parzellen in der Nähe des
Rheines von 4 Morgen 102 Rth. 30 Fuß resp. von 2 Morgen
76 Rth. 70 Fuß, dem GutsbesitzerFranzMelchrs und der Witwe
Joseph Leuchtenberg für eine jährliche Summe von 12 Thl
auf sechs Jahre unter Vorbehalt einjähriger Kündigung
zu verpachten. a. u. s....
Eintrag 6974. Juli 1853 Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderath
über die Seitens der Königl. Intendantur 7. Armee-Corps gestellte
Anfrage, ob die Gemeinde zur Verlängerung des Ende
1856 auslaufenden Miethvertrages über die als Land-
wehrzeughaus benutzte ehemalige Franziskaner
Kirche bereit sei. Die Commission legte zunächst eine Verhandlung des
Gymnasial-Curatoriumsvom 27. d. Mts. vor, woraus hervor-
geht, daß für das hiesige Gymnasium, dessen Lokal an
das Zeughaus fest anschießt, in Folge der gestiegenen
Frequenz der Anstalt noch zwei Schulsääle und außerdem
noch ein geräumiges Zimmer für den Zeichen-Unter-
richt, ein großes Lokal zur Aufstellung physikalischer Apparate
und Benutzung derselben zu Experimenten, ein geeignetes
Lokal für die Bibliothek, ein Conferenzzimmer, u.s.w.
dringend nöthig sind, welche Räumlichkeiten sich
am zweckmäßigsten in dem anschießenden Zeughaus-
Gebäude bereit stellen lassen würden. Die Ansicht
des Curatoriums, daß für diesen Zweck das Zeug- haus-Gebäude nicht wohl länger entlehnt
werden könne, wurde
von der Commission getheilt, und zwar um so mehr, als die
Gemeinde sich ebenfalls wegen eines anderweiten Leihhaus-
lokales in großer Verlegenheit befinde, das sich neben den Schul-
räumen in dem Zeughausgebäude zweckmäßig einrichten lasse.
Die Commission äußerte hiernach ihre Ansicht dahin, daß
die Gemeinde, welche schon im Jahre 1849 die ehemalige Fran-
ziskanerkirche behufs Verwendung zu Schulzwecken zurückge-
wünscht habe, bei dem jetzigen noch gestiegenen Bedürfnisse
zur Wiedererlangung dieses Gebäudes nicht mehr in der
Lage sei, auf eine Wiederverpachtung desselben eingehen zu
können, ohne kostspielige Neubauten vornehmen zu müssen,
und dadurch eine neue Schuldenlast sich aufzubinden. Um indessen der Militairbehörde
thunlichst entgegenzukommen,
schlägt die Commission mit Rücksicht auf eine im Jahre
1850 von dem hiesigen Bataillons-Commando gemachte
Anfrage, ob eventuell ein geeigneter Platz zur Erbauuung
eines neuen Zeughauses auf Staatskosten hergegeben
werden könne, dem Gemeinderath vor, dem Fiskus den
städtischen Platz an der ehemaligen Windmühle mit dem
Gebäude der letztern unentgeldlich zur Verfügung zu stellen,
um daselbst eine neues Zeughaus und Wohnungen für
die Stammmannschaften bauen zu lassen.
Nach vielseitiger und reiflicher Erwägung der angegebenen
Motive erklärte Gemeinderath sich mit den Vorschlägen der
Commission einverstanden und erhob dieselben zu seinem
Beschlusse. a. u. s....