Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderath über die Seitens der Königl. Intendantur 7. Armee-Corps gestellte Anfrage, ob die Gemeinde zur Verlängerung des Ende 1856 auslaufenden Miethvertrages über die als Land- wehrzeughaus benutzte ehemalige Franziskaner Kirche bereit sei.
Die Commission legte zunächst eine Verhandlung des Gymnasial-Curatoriumsvom 27. d. Mts. vor, woraus hervor- geht, daß für das hiesige Gymnasium, dessen Lokal an das Zeughaus fest anschießt, in Folge der gestiegenen Frequenz der Anstalt noch zwei Schulsääle und außerdem noch ein geräumiges Zimmer für den Zeichen-Unter- richt, ein großes Lokal zur Aufstellung physikalischer Apparate und Benutzung derselben zu Experimenten, ein geeignetes Lokal für die Bibliothek, ein Conferenzzimmer, u.s.w. dringend nöthig sind, welche Räumlichkeiten sich am zweckmäßigsten in dem anschießenden Zeughaus- Gebäude bereit stellen lassen würden. Die Ansicht des Curatoriums, daß für diesen Zweck das Zeug-
[Nächste Seite]haus-Gebäude nicht wohl länger entlehnt werden könne, wurde von der Commission getheilt, und zwar um so mehr, als die Gemeinde sich ebenfalls wegen eines anderweiten Leihhaus- lokales in großer Verlegenheit befinde, das sich neben den Schul- räumen in dem Zeughausgebäude zweckmäßig einrichten lasse.
Die Commission äußerte hiernach ihre Ansicht dahin, daß die Gemeinde, welche schon im Jahre 1849 die ehemalige Fran- ziskanerkirche behufs Verwendung zu Schulzwecken zurückge- wünscht habe, bei dem jetzigen noch gestiegenen Bedürfnisse zur Wiedererlangung dieses Gebäudes nicht mehr in der Lage sei, auf eine Wiederverpachtung desselben eingehen zu können, ohne kostspielige Neubauten vornehmen zu müssen, und dadurch eine neue Schuldenlast sich aufzubinden.
Um indessen der Militairbehörde thunlichst entgegenzukommen, schlägt die Commission mit Rücksicht auf eine im Jahre 1850 von dem hiesigen Bataillons-Commando gemachte Anfrage, ob eventuell ein geeigneter Platz zur Erbauuung eines neuen Zeughauses auf Staatskosten hergegeben werden könne, dem Gemeinderath vor, dem Fiskus den städtischen Platz an der ehemaligen Windmühle mit dem Gebäude der letztern unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, um daselbst eine neues Zeughaus und Wohnungen für die Stammmannschaften bauen zu lassen. Nach vielseitiger und reiflicher Erwägung der angegebenen Motive erklärte Gemeinderath sich mit den Vorschlägen der Commission einverstanden und erhob dieselben zu seinem Beschlusse.
a. u. s.
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