Eintrag 70017. Juli 1853 In Verfolg der Verhandlung vom 22. Juni c. war Gemeinderath
heute zusammenberufen, um wegen der für die Niederthorer-
Mahlmühle projectirten vierten Geläufes zu berathen und zu
beschließen. Nach Einsicht der aufgestellten Pläne und Kostenanschläge
und nach Erörterung der Sache wurde als Beschluß ange-
nommen was folgt:
1. Behufs Erweiterung der Niederthorer Mühle wird die Stadt
im ersten Jahr der neuen Pacht, den Ausbau des Mauer-
werks für die Einrichtung eines vierten Geläufes auf
ihre Rechnung, nach dem vorliegenden Plane des BaumeistersThomas ausführen lassen.
Ebenso wird dieselbe das Dach
der Mühle durchaus herstellen lassen.
2. Die Ausstellung geschieht zuerst für die jetzt in der Mühle
vorhandenen drei Geläufe, wobei zu berücksichtigen, daß, wenn
die Stadt zu dieser Verpachtung den Zuschlag genehmigt, der ad 1
erwähnte Ausbau der Mühle bedeutend mehr Raum ver-
schafft;
3. Demnächst findet die Verpachtung für vier Geläufe Statt,
und es wird die Stadt, falls der desfallsige Zuschlag genehmigt
werden sollte, ein viertes Geläufe nach dem vorliegenden
Anschlage des Mühlenmeisters Cremer jedoch exclusive des
Wasserrades und Axe anlegen lassen;
4. Der Anpächter hat auf alle und jede Entschädigung dafür,
daß er etwa durch die baulichen Arbeiten resp. durch die
Anlage des vierten Geläufs in seinem Mehlgeschäfte beein-
trächtigt werde, ausdrücklich Verzicht zu leisten. a. u. s....