In Verfolg der Verhandlung vom 22. Juni c. war Gemeinderath heute zusammenberufen, um wegen der für die Niederthorer- Mahlmühle projectirten vierten Geläufes zu berathen und zu beschließen.
Nach Einsicht der aufgestellten Pläne und Kostenanschläge und nach Erörterung der Sache wurde als Beschluß ange- nommen was folgt: 1. Behufs Erweiterung der Niederthorer Mühle wird die Stadt im ersten Jahr der neuen Pacht, den Ausbau des Mauer- werks für die Einrichtung eines vierten Geläufes auf ihre Rechnung, nach dem vorliegenden Plane des Baumeisters Thomas ausführen lassen. Ebenso wird dieselbe das Dach der Mühle durchaus herstellen lassen. 2. Die Ausstellung geschieht zuerst für die jetzt in der Mühle vorhandenen drei Geläufe, wobei zu berücksichtigen, daß, wenn die Stadt zu dieser Verpachtung den Zuschlag genehmigt, der ad 1 erwähnte Ausbau der Mühle bedeutend mehr Raum ver- schafft; 3. Demnächst findet die Verpachtung für vier Geläufe Statt, und es wird die Stadt, falls der desfallsige Zuschlag genehmigt werden sollte, ein viertes Geläufe nach dem vorliegenden Anschlage des Mühlenmeisters Cremer jedoch exclusive des Wasserrades und Axe anlegen lassen; 4. Der Anpächter hat auf alle und jede Entschädigung dafür, daß er etwa durch die baulichen Arbeiten resp. durch die Anlage des vierten Geläufs in seinem Mehlgeschäfte beein- trächtigt werde, ausdrücklich Verzicht zu leisten.
a. u. s.
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