Eintrag 70826. Juli 1853 Eine landräthliche Verfügung vom 16. d. Mts. N° 3669 wird ver-
lesen, wornach bei den diesjährigen Herbstübungen
der Königl. 14. Division, in den Tagen vom 29.
Augustbis inclusive 1. September ein Bataillon des
17. Königl. Infanterie-Regimentes in der Stärke
von 19 Offizieren 594 Mann und 12 Pferden mit
Verpflegung einquartirt werden sollen, und die
Behörde für diese Verpflegung mit Ausnahme für
den ersten Tag, wofür 5 Sgr pro Mann vergütet
werden, einen Vergütungssatz von ungefähr
2 Sgr 8 Pf. pro Mann & Tag offrirt. Was den vorgeschlagenen Verpflegungssatz anbelangt,
so erklärt Gemeinderath sich zu dessen Annahme bereit.
In Berücksichtigung jedoch, daß um die obenan-
gegebene Zeit grade die hiesige Kirmes einfällt,
bei welcher Gelegenheit durch das hier gefeiert
werdende großartige Schützenfest die gesammte
Bürgerschaft vielen auswärtigen Besuch hat, erlaubt Gemeinderath sich den Antrag,
daß die gedachte
Einquartirung durch Veränderung des betreffenden Tableau's
diesmal anderweitig untergebracht werden möge.
a u. s. ...