Eintrag 70926. Juli 1853 Auf den Antrag des Bürgerschützen-Vereins auf Zuerkennung
eines Zuschusses zu den Festkosten sowie auf Bewilligung
eines Ehrenpreises für die auswärtigen Schützen, beschließt
Gemeinderath dem betr. Comite zur Bestreitung der Festkosten
einen Betrag von vierzig Thalern und zur Anschaffung eines
Ehrenpreises der Stadt einen Betrag von fünfundzwanzig
Thalern zu überweisen, die hieran zu knüpfenden geeig-
neten Bedingungen dem Bürgermeister überlassend. a. u. s....
Eintrag 71026. Juli 1853 Der vorsitzende Bürgermeister trägt vor, daß bei der am
18. d. Mts. Statt gehabten Wiederverpachtung der städtischen
Mühlen
a auf die Mahlmühle am Niederthore ein Letztgebot von
2 150 Thl jährlicher Pacht durch die Handlung Hansen
& Nix erfolgt sei,
b auf die Mahlmühle am Oberthor ein Letztgebot von
2 010 Thl jährlicher Pacht durch den MüllerReinartzgemacht worden, und
c auf die kleine städtische Oelmühle am Oberthordurch das Handlungshaus H. Thywissen
& Sohn die bis-
herige Pacht von 460 Thl geboten worden. Das gedachte
Gebot für die Niederthorer-Mühle wäre nur für den
Fall geschehen, wenn die Stadt den projectirten Anbau
und das vierte Geläufe an derselben ausführen lasse,
indem bei der Ausstellung ohne diese Bauten nur
ein Gebot von 1 650 Thl. jährlich erfolgt sei. Gemeinderath findet die Gebote von
2150 Thlr. jährlicher
Pacht für die Niederthore Mühle, und von 460 Thlr. jährlicher
Pach für die kleine städtische Oelmühle annehmbar
und ertheilt zu dieser Verpachtung hierdurch seine
Genehmigung, wogegen derselbe das Letztgebot von
2010 Thlr. jährlicher Pacht für die Mahlmühle am
Oberthor nicht angemessen erachtet, und sene Bestä-
tigung in Bezug hierauf versagen zu müssen glaubt
in Betreff der neuerdings vorzunehmenden Wieder-
verpachtung dieser Mühle bleibt Beschluß vorbehalten. a. u. s....