Eine landräthliche Verfügung vom 16. d. Mts. N° 3669 wird ver- lesen, wornach bei den diesjährigen Herbstübungen der Königl. 14. Division, in den Tagen vom 29. Augustbis inclusive 1. September ein Bataillon des 17. Königl. Infanterie-Regimentes in der Stärke von 19 Offizieren 594 Mann und 12 Pferden mit Verpflegung einquartirt werden sollen, und die Behörde für diese Verpflegung mit Ausnahme für den ersten Tag, wofür 5 Sgr pro Mann vergütet werden, einen Vergütungssatz von ungefähr 2 Sgr 8 Pf. pro Mann & Tag offrirt.
Was den vorgeschlagenen Verpflegungssatz anbelangt, so erklärt Gemeinderath sich zu dessen Annahme bereit. In Berücksichtigung jedoch, daß um die obenan- gegebene Zeit grade die hiesige Kirmes einfällt, bei welcher Gelegenheit durch das hier gefeiert werdende großartige Schützenfest die gesammte Bürgerschaft vielen auswärtigen Besuch hat,
[Nächste Seite]erlaubt Gemeinderath sich den Antrag, daß die gedachte Einquartirung durch Veränderung des betreffenden Tableau's diesmal anderweitig untergebracht werden möge.
a u. s.