Band 49: Eintrag vom  26. Juli 1853 (Nr. 710)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister trägt vor, daß bei der am 18. d. Mts. Statt gehabten Wiederverpachtung der städtischen Mühlen a auf die Mahlmühle am Niederthore ein Letztgebot von 2 150 Thl jährlicher Pacht durch die Handlung Hansen & Nix erfolgt sei, b auf die Mahlmühle am Oberthor ein Letztgebot von 2 010 Thl jährlicher Pacht durch den MüllerReinartz gemacht worden, und c auf die kleine städtische Oelmühle am Oberthor durch das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn die bis- herige Pacht von 460 Thl geboten worden. Das gedachte Gebot für die Niederthorer-Mühle wäre nur für den Fall geschehen, wenn die Stadt den projectirten Anbau und das vierte Geläufe an derselben ausführen lasse, indem bei der Ausstellung ohne diese Bauten nur ein Gebot von 1 650 Thl. jährlich erfolgt sei.

Gemeinderath findet die Gebote von 2150 Thlr. jährlicher Pacht für die Niederthore Mühle, und von 460 Thlr. jährlicher Pach für die kleine städtische Oelmühle annehmbar und ertheilt zu dieser Verpachtung hierdurch seine Genehmigung, wogegen derselbe das Letztgebot von 2010 Thlr. jährlicher Pacht für die Mahlmühle am Oberthor nicht angemessen erachtet, und sene Bestä- tigung in Bezug hierauf versagen zu müssen glaubt in Betreff der neuerdings vorzunehmenden Wieder- verpachtung dieser Mühle bleibt Beschluß vorbehalten.

a. u. s.