Eintrag 7161. August 1853 In Folge einer Verfügung Königl. Regierungvom
21. Juli c. I S. II M. 7265 legte der vorsitzende Bürgermeisterdem Gemeinderath einen
von demselben aufgestellten
Tilgungsplan über die sämmtlichen städtischen Schulden
zur Prüfung und Anerkennung vor. Außer mehren unablösbaren Rentschulden von
jährlich 620 Thl 13 Sgr 9 Pf. betragen die städtischen Schulden
gegenwärtig 101 400 Thlr., deren allmählige Amorti-
sation nach dem angefertigten Tilgungsplan bis
zum Jahre 1874 bewirkt sein würde.
Da die darin gemachten Propositionen zur Rücker-
stattung den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde
angemessen erscheinen, auch auf die verschiedenen,
schwebenden, das finanzielle Interesse der Gemeinde
berührenden Angelegenheiten die gebührende Rücksicht
genommen ist, so gab Gemeinderath zu diesem
Tilgungsplane seine Zustimmung. a. u. s....
Eintrag 7171. August 1853 Nach Vernehmung des Vortrages des Bürgermeisters, daß
auf die städtische Mahlmühle am Oberthore, deren Verpachtung
vom 18. vorigen Monats, vom Gemeinderath nicht genehmigt wor-
den, mehrere Gebote beim Bürgermeister-Amte zu
Protokoll gegeben seien, beschloß derselbe unter Bezug-
nahme auf seine Verhandlung vom 26. Juli c., die
besagte Mühle nochmals öffentlich zur Wiederverpachtung
ausstellen zu lassen. Der vorsitzende Bürgermeister wurde
gleichzeitig autorisirt, hierbei Namens der Gemeinde
die Verpachtung definitiv zu genehmigen. a u. s....