Band 49  : Seite 362

  • Eintrag 7161. August 1853 In Folge einer Verfügung Königl. Regierungvom 21. Juli c. I S. II M. 7265 legte der vorsitzende Bürgermeisterdem Gemeinderath einen von demselben aufgestellten Tilgungsplan über die sämmtlichen städtischen Schulden zur Prüfung und Anerkennung vor. Außer mehren unablösbaren Rentschulden von jährlich 620 Thl 13 Sgr 9 Pf. betragen die städtischen Schulden gegenwärtig 101 400 Thlr., deren allmählige Amorti- sation nach dem angefertigten Tilgungsplan bis zum Jahre 1874 bewirkt sein würde. Da die darin gemachten Propositionen zur Rücker- stattung den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde angemessen erscheinen, auch auf die verschiedenen, schwebenden, das finanzielle Interesse der Gemeinde berührenden Angelegenheiten die gebührende Rücksicht genommen ist, so gab Gemeinderath zu diesem Tilgungsplane seine Zustimmung. a. u. s....
  • Eintrag 7171. August 1853 Nach Vernehmung des Vortrages des Bürgermeisters, daß auf die städtische Mahlmühle am Oberthore, deren Verpachtung vom 18. vorigen Monats, vom Gemeinderath nicht genehmigt wor- den, mehrere Gebote beim Bürgermeister-Amte zu Protokoll gegeben seien, beschloß derselbe unter Bezug- nahme auf seine Verhandlung vom 26. Juli c., die besagte Mühle nochmals öffentlich zur Wiederverpachtung ausstellen zu lassen. Der vorsitzende Bürgermeister wurde gleichzeitig autorisirt, hierbei Namens der Gemeinde die Verpachtung definitiv zu genehmigen. a u. s....