Band 49: Eintrag vom  1. August 1853 (Nr. 716)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge einer Verfügung Königl. Regierungvom 21. Juli c. I S. II M. 7265 legte der vorsitzende Bürgermeister dem Gemeinderath einen von demselben aufgestellten Tilgungsplan über die sämmtlichen städtischen Schulden zur Prüfung und Anerkennung vor.

Außer mehren unablösbaren Rentschulden von jährlich 620 Thl 13 Sgr 9 Pf. betragen die städtischen Schulden gegenwärtig 101 400 Thlr., deren allmählige Amorti- sation nach dem angefertigten Tilgungsplan bis zum Jahre 1874 bewirkt sein würde. Da die darin gemachten Propositionen zur Rücker- stattung den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde angemessen erscheinen, auch auf die verschiedenen, schwebenden, das finanzielle Interesse der Gemeinde berührenden Angelegenheiten die gebührende Rücksicht genommen ist, so gab Gemeinderath zu diesem Tilgungsplane seine Zustimmung.

a. u. s.