Band 49: Eintrag vom  1. August 1853 (Nr. 717)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Vernehmung des Vortrages des Bürgermeisters, daß auf die städtische Mahlmühle am Oberthore, deren Verpachtung vom 18. vorigen Monats, vom Gemeinderath nicht genehmigt wor- den, mehrere Gebote beim Bürgermeister-Amte zu Protokoll gegeben seien, beschloß derselbe unter Bezug- nahme auf seine Verhandlung vom 26. Juli c., die besagte Mühle nochmals öffentlich zur Wiederverpachtung ausstellen zu lassen. Der vorsitzende Bürgermeister wurde gleichzeitig autorisirt, hierbei Namens der Gemeinde die Verpachtung definitiv zu genehmigen.

a u. s.