Eintrag 72515. August 1853 Dem Gemeinderathe werden zwei von der Schul-Commissionbefürwortete Gesuche der LehrerKoxholt
und Krahforstan
der Elementar-Knabenschule um Erhöhung ihrer Gehälter
vorgelegt. Der erstere Lehrer wirkt an einer der ersten Parallelklassen,
bezieht inclusive 20 Thlr. Miethentschädigung ein jährliches Gehalt
von 250 Thl und es schlägt die Schul-Commission in Rück-
sicht auf seine Tüchtigkeit und guten Leistungen sowie
im Hinblick darauf, daß die übrigen, in ersten Parallelklas-
sen angestellten Lehrer in höhern Besoldungen stehen, eine
Gehaltserhöhung für denselben von 50 Thl. vor. Für den zweitern,
an einer zweiten Parallelklasse fungirenden Lehrer, welcher
inclusive 20 Thl. Miethentschädigung, 200 Thl Gehalt bezieht, beantragt
die genannte Commission, da auch dieser Lehrer mit
Eifer und gutem Erfolge seinen Pflichten obliegt,
auch der neben ihm stehende Parallelklassen-Lehrer eine
höhere Besoldung genießt, eine Gehaltsverbesserung
von 40 Thl bis 50 Thl. In Anerkennung der angegebenen Gründe bewilligt
Gemeinderath dem Lehrer Koxholt eine jährliche Zulage
von fünfzig Thalern und dem Lehrer Krahhorst eine
solche von vierzig Thalern, welche Zulagen vom 1. Juli d. J.gelten und nur an die
Person der betreffenden beiden
Lehrer geknüpft sein sollen. a. u. s....