Band 49: Eintrag vom  15. August 1853 (Nr. 725)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe werden zwei von der Schul-Commission befürwortete Gesuche der LehrerKoxholt und Krahforstan der Elementar-Knabenschule um Erhöhung ihrer Gehälter vorgelegt.

Der erstere Lehrer wirkt an einer der ersten Parallelklassen, bezieht inclusive 20 Thlr. Miethentschädigung ein jährliches Gehalt von 250 Thl und es schlägt die Schul-Commission in Rück- sicht auf seine Tüchtigkeit und guten Leistungen sowie im Hinblick darauf, daß die übrigen, in ersten Parallelklas- sen angestellten Lehrer in höhern Besoldungen stehen, eine Gehaltserhöhung für denselben von 50 Thl. vor. Für den zweitern, an einer zweiten Parallelklasse fungirenden Lehrer, welcher inclusive 20 Thl. Miethentschädigung, 200 Thl Gehalt bezieht, beantragt die genannte Commission, da auch dieser Lehrer mit Eifer und gutem Erfolge seinen Pflichten obliegt, auch der neben ihm stehende Parallelklassen-Lehrer eine höhere Besoldung genießt, eine Gehaltsverbesserung von 40 Thl bis 50 Thl.

In Anerkennung der angegebenen Gründe bewilligt Gemeinderath dem Lehrer Koxholt eine jährliche Zulage von fünfzig Thalern und dem Lehrer Krahhorst eine solche von vierzig Thalern, welche Zulagen vom 1. Juli d. J. gelten und nur an die Person der betreffenden beiden Lehrer geknüpft sein sollen.

a. u. s.