• Eintrag 419. August 1850 Von einer landräthlichen Verfügung vom 9. des Monats erhält Gemeinderath Kenntniß, wornach es von der freien Entschliessung des Gemeinderathes abhängt, ob dem Bürgermeister die vom Staate gewährte Vergütung für die Abfertigung der Steuer-Rollen als Renumeration zukommen sollsollen. In Berücksichtigung, daß die hiesige Gemeinde-Verwaltung eine ausgedehnte ist, und namentlich auch die Einführung der neueren Gesetze dem Bürgermeister mehr Arbeiten als gewöhn- lich verursacht hat, bewilligt Gemeinderath demselben, den Ueberschuß der vom Staate in diesem Jahr geleisteten Entschädigung für die Anfertigung der Steuer-Rollen nach Abzug der Steuer- druckkosten mit der runden Summe von achtzig Thalern als besondere Vergütung zu den etatsmässigen Kanzleikosten. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 519. August 1850Gemeindeverordneter Weise war hier abgetreten. Gemeinderath entnimmt aus einer Mittheilung des städtischen Rentmeisters, daß der Kapitalwerth einer von der Gemeinde an J. J. Bürgerszu Cöln verschuldeten Jahresrente von 12 Thlr 20 sgr 9 pf auf 1178 Thlr 10 sgr 5 pf abgeschätzt ist. Da es hiernach nicht anräthlich erscheint, die von den Erben Bürgers gewünschte Ablöse zu bewerkstelligen, so erklärt Gemeinderath sich gegen jeden Versuch einer Ablöse. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 619. August 1850 Der am 16. des Monats Statt gehabte Verding des erforderlichen gereinigten Oeles für die städtische Beleuchtung im künftigen Winter, wobei der hiesige KaufmannAdolph Linden die Lie- ferung zu 8 Sgr 9 pf p Quart übernommen hat, wurde vom Gemeinderath genehmigt. Was die Ausführung des Aufhängens, Anzündens, Putzens und die Abnahme der städtischen Laternen betrifft, so beschloß Gemeinderath diese Arbeiten im Wege der Submission zu ver- ganten. Die vom Bürgermeister-Amt hierzu vorgelegten Be- dingungen wurden gutgeheissen. Actum ut suprat supra...