Eintrag 719. August 1850 Nach Vernehmung des Vortrages des Vorsitzenden über die
Wiederherstellung der Schleuse vor dem Oberthor wurde vom
Gemeinderathe in Bezug auf diesen Gegenstand beschlossen, die
Sache wegen Betheiligung der Gemeinde an den Kosten für eine Schleuse
wie das Bedürfniß sie erfordert haben würde vide germeinde-
räthlicher Beschluß vom 29. Juli des Jahres durch eine schiedsrich-
terliche Commission zu reguliren, respective durch diese endgültig
abmachen zu lassen. Die Commission sei aus fünf Mitgliedern
zu bilden, wovon zwei in einer der nächsten Sitzungen vom
Gemeinderathe, und zwei vom Bürgermeister Thywissen zu
wählen seien. Das fünfte den Obmann bildende Mitglied
sei durch diese vier Mitglieder zu wählen. Actum ut supra...