Eintrag 8718. Dezember 1850 Heute wurde vom Gemeinderath nach Vorschrift des
§. 153 der Communal-Ordnung vom 11. Merz d. J. zum
dritten Male darüber berathen, ob es zweckmäßig
befunden werde, statt des collegialischen Gemeinde-
Vorstandes nur einen Bürgermeister, der zugleich den
Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit einem
oder mehreren Beigeordneten zu wählen. Wie in den beiden vorherigen Sitzungen so ent-
schied sich auch jetzt der Gemeinderath und zwar
mit zwölf gegen zwei Stimmen dafür, daß die
bisherige Verwaltungsform mit einem Bürger-
meister und einem oder mehreren Beigeordneten
einstweilen beibehalten werde....
Eintrag 8818. Dezember 1850 Mit Bezugnahme auf die Regierungs-Verfügung
vom 24. October c. I S. II M 12504, wornach die
neuen Gemeindeverordneten schon über die laufen-
den Angelegenheiten zu beschließen haben, und
der frühere Gemeinderath außer Funktion treten
soll, genehmigt die heutige Versammlung die
vom 13. d. Mts. Statt gehabte Wiederverpachtung
zweier, vor dem Hessenthorean dem alten Wege
nach dem Rheine gelegenen Gartenparzellen von
1 Morgen resp. von 152 Ruthen 40 Fuß zu dem
jährlichen Pachtzinse von 13 Thlr 15 Sgr. und 9 Thlr
im Ganzen von 22 Thlr 15 Sgr. Gemeindeverordneter M. H. Schmitz hat sich der
Abstimmung mit dem Bemerken enthalten, daß
nach § 156 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz d. J.
der neu gewählte Gemeinderath nicht eher über
die laufenden Geschäfte beschließen könne, bis die
vollständige Einführung dieser Communal-Ordnung
durch das Amtsblatt publiziert sei....
Eintrag 8918. Dezember 1850 Dem Gemeinderath wird die Verhandlung über
die vom 9. d. Mts. geschehene Vergantung der pro
1851 für das Hospital erforderlichen Bekleidungs- Gegenstände und Haushaltungs-Bedürfnisse
behufs
Ertheilung der Genehmigung vorgelegt.
Nach genommener Kenntniß von der
Verhandlung ertheilte Gemeinderath zu dem Ver-
dinge der verschiedenen Bedürfnisse mit Ausnahme
des Strohes, dessen geforderter Preis von
7 Thlr 19 Sgr. pro 1000 lt zu hoch befunden wird,
seine Genehmigung. In Beziehung auf die
Beschaffung des Strohs wird die Hospital-Ver-
waltung autorisirt, dasselbe zu einem möglichst
billigen Preise aus der Hand anzukaufen....