• Eintrag 8718. Dezember 1850 Heute wurde vom Gemeinderath nach Vorschrift des §. 153 der Communal-Ordnung vom 11. Merz d. J. zum dritten Male darüber berathen, ob es zweckmäßig befunden werde, statt des collegialischen Gemeinde- Vorstandes nur einen Bürgermeister, der zugleich den Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit einem oder mehreren Beigeordneten zu wählen. Wie in den beiden vorherigen Sitzungen so ent- schied sich auch jetzt der Gemeinderath und zwar mit zwölf gegen zwei Stimmen dafür, daß die bisherige Verwaltungsform mit einem Bürger- meister und einem oder mehreren Beigeordneten einstweilen beibehalten werde....
  • Eintrag 8818. Dezember 1850 Mit Bezugnahme auf die Regierungs-Verfügung vom 24. October c. I S. II M 12504, wornach die neuen Gemeindeverordneten schon über die laufen- den Angelegenheiten zu beschließen haben, und der frühere Gemeinderath außer Funktion treten soll, genehmigt die heutige Versammlung die vom 13. d. Mts. Statt gehabte Wiederverpachtung zweier, vor dem Hessenthorean dem alten Wege nach dem Rheine gelegenen Gartenparzellen von 1 Morgen resp. von 152 Ruthen 40 Fuß zu dem jährlichen Pachtzinse von 13 Thlr 15 Sgr. und 9 Thlr im Ganzen von 22 Thlr 15 Sgr. Gemeindeverordneter M. H. Schmitz hat sich der Abstimmung mit dem Bemerken enthalten, daß nach § 156 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz d. J. der neu gewählte Gemeinderath nicht eher über die laufenden Geschäfte beschließen könne, bis die vollständige Einführung dieser Communal-Ordnung durch das Amtsblatt publiziert sei....
  • Eintrag 8918. Dezember 1850 Dem Gemeinderath wird die Verhandlung über die vom 9. d. Mts. geschehene Vergantung der pro 1851 für das Hospital erforderlichen Bekleidungs- Gegenstände und Haushaltungs-Bedürfnisse behufs Ertheilung der Genehmigung vorgelegt. Nach genommener Kenntniß von der Verhandlung ertheilte Gemeinderath zu dem Ver- dinge der verschiedenen Bedürfnisse mit Ausnahme des Strohes, dessen geforderter Preis von 7 Thlr 19 Sgr. pro 1000 lt zu hoch befunden wird, seine Genehmigung. In Beziehung auf die Beschaffung des Strohs wird die Hospital-Ver- waltung autorisirt, dasselbe zu einem möglichst billigen Preise aus der Hand anzukaufen....