Band 49: Eintrag vom  18. Dezember 1850 (Nr. 88)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Mit Bezugnahme auf die Regierungs-Verfügung vom 24. October c. I S. II M 12504, wornach die neuen Gemeindeverordneten schon über die laufen- den Angelegenheiten zu beschließen haben, und der frühere Gemeinderath außer Funktion treten soll, genehmigt die heutige Versammlung die vom 13. d. Mts. Statt gehabte Wiederverpachtung zweier, vor dem Hessenthorean dem alten Wege nach dem Rheine gelegenen Gartenparzellen von 1 Morgen resp. von 152 Ruthen 40 Fuß zu dem jährlichen Pachtzinse von 13 Thlr 15 Sgr. und 9 Thlr im Ganzen von 22 Thlr 15 Sgr.

Gemeindeverordneter M. H. Schmitz hat sich der Abstimmung mit dem Bemerken enthalten, daß nach § 156 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz d. J. der neu gewählte Gemeinderath nicht eher über die laufenden Geschäfte beschließen könne, bis die vollständige Einführung dieser Communal-Ordnung durch das Amtsblatt publiziert sei.