Eintrag 132. September 1850Zur Fortsetzung der Bagger Arbeiten im Erft Canalebewilligt Gemeinderath eine ausseretatsmässige
Summe von
zweihundert Thalern. Actum ut supra...
Eintrag 142. September 1850 In Gemäßheit des Beschlusses vom 19. August c. hat
die Verwaltung über die Ausführung des Aufhängens, Anzün-
dens, Putzens und Abnehmens der städtischen Laternen wäh-
rend des nächsten Winters eine Vergantung im Wege der
Submission anberaumt, worauf nur eine Offerte und zwar
von Hermann Meuter eingegangen ist, welcher die Arbeiten
für eine Vergütung von 150 Thlr übernehmen wolle.
Gemeinderath glaubt dieses Anerbieten als zu hoch
nicht annehmen zu können, es beschließt derselbe vielmehr
die gedachten Verrichtungen öffentlich mindestfordernd ver-
ganten zu lassen. Actum ut suprat supra...
Eintrag 152. September 1850 Gemeinderath autorisirt den Bürgermeister, behufs Aufnahme
und Verpflegung von dürftigen Syphilis- und Krätzkranken das
bisherige Lokal von neuem oder falls dieses nicht zu haben sein
möchte, ein andres geeignetes Lokal möglichst billig anzupachten. Actum ut suprat
supra...