• Eintrag 132. September 1850Zur Fortsetzung der Bagger Arbeiten im Erft Canalebewilligt Gemeinderath eine ausseretatsmässige Summe von zweihundert Thalern. Actum ut supra...
  • Eintrag 142. September 1850 In Gemäßheit des Beschlusses vom 19. August c. hat die Verwaltung über die Ausführung des Aufhängens, Anzün- dens, Putzens und Abnehmens der städtischen Laternen wäh- rend des nächsten Winters eine Vergantung im Wege der Submission anberaumt, worauf nur eine Offerte und zwar von Hermann Meuter eingegangen ist, welcher die Arbeiten für eine Vergütung von 150 Thlr übernehmen wolle. Gemeinderath glaubt dieses Anerbieten als zu hoch nicht annehmen zu können, es beschließt derselbe vielmehr die gedachten Verrichtungen öffentlich mindestfordernd ver- ganten zu lassen. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 152. September 1850 Gemeinderath autorisirt den Bürgermeister, behufs Aufnahme und Verpflegung von dürftigen Syphilis- und Krätzkranken das bisherige Lokal von neuem oder falls dieses nicht zu haben sein möchte, ein andres geeignetes Lokal möglichst billig anzupachten. Actum ut suprat supra...