Eintrag 112. September 1850 Dem Gemeinderathe wird vorgetragen, daß mit dem
gestrigen Tage die höhere Autorisation zur Beibehaltung
der polizeilichen Schwarz und Weißbrodtaxe abgelaufen sei.
Die Nothwendigkeit zur fernern Beibehaltung dieser Taxen
erkennend, spricht Gemeinderath in Bezugnahme auf den
§ 89 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung die Bitte aus, daß
verehrte höhere Behörde die bisherige Taxeinrichtung auch
weiterhin genehmigen möge. Um so zuversichtlicher wird auf die Ertheilung dieser
Genehmigung vertraut, als die Schwarz- und Weißbrod-Taxen
sich hier seit langen Jahren dadurch bewährt haben, daß
dieselben das Verdienst der Bäcker auf angemessene Weise
sichern, während sie den Bürger vor Nachtheilen schützen. Actum ut suprat supra...
Eintrag 122. September 1850Vorsitzender theilt dem Gemeinderathe mit, daß der Guts-
besitzerFranz Kamperzu Eppinghoven auf Grund des Be-
schlusses vom 12 August curant aufgefordert worden sei, mit Wieder-
herstellung der zerstörten Erftbrücke im Neuß Bergheimer
Communal Wege binnen dem Tag an zu beginnen, widrigen-
falls die Gemeinde Neuss höherer Weisung zufolge hierzu über-
gehen müsse, und ihn Requisiten für die Kosten dieser Wie-
derherstellung so wie für alle Schäden in Anspruch nehmen
werde. Der p Kamper habe hierauf keine Herstellungs
Arbeiten unternommen, sondern der Gemeinde durch Gerichtsvollzieher Act vom 19. vorigen
Monats insinuiren lassen, daß
er sich gegen alle Folgen und Nachtheile, welche ihm durch die
angedachte Wiederherstellung der fraglichen Brücke entste-
hen könnten, ausdrücklich verwahre. Inmittelst habe die
Verwaltung einen Kosten-Anschlag über die Wiederherstel-
lung der Brücke anfertigen lassen, wornach dieselbe auf
die von Hr. Wegebaumeister Weise angegebene frühere
Weite von 13 Fuß angelegt, und von Holz gebaut werden
soll, wie sie früher gewesen, welcher Anschlag einen Kosten-
Betrag von 930 Thlr nachweise, und nebst den bezüglichen
Bedingungen zur Gutheissung vorgelegt werde.
Da der Neubau der Brücken nach den Spezial-Bedin-
gungen zum Contract mit dem p Kamper in Holz erfol-
gen soll, auch die Weite der zerstörten Brücke nach zuver-
lässigen Angaben von dem in der Sitzung anwesenden
Gemeindeverordneten Wegebaumeister Weise dreizehn Fuß
betragen hat, so genehmigt Gemeinderath den vorgelegten
Kosten Anschlag. Ebenso werden die vorgelesenen Bedin-
gungen gutgeheissen und ferner die Verwaltung autorisirt,
die Ausführung der Arbeiten gleich in Verding zu geben. Actum ut supra...