Eintrag 1731. April 1851 Die Commission für städtisches Eigenthumberichtete dem Gemeinderath heute über die
Prüfung der Resultate der vom 24. Merz c.vorgenommenen Verpachtung mehrer städti-
scher Garten- und Wiesenparzellen, worauf
derselbe folgenden Beschluß faßte: ad Art. 1 & 2 der Verpachtungs-Verhandlung:
Die Verpachtung dieser beiden Wiesen resp.
Landparzellen im Hammfeldebei Grimling-
hausen wird in Ansehung des unverhältniß-
mäßigen Pachtgebotes im Vergleich zur
Flächengröße nicht genehmigt. Über die
künftige Benutzung dieser Parzellen sieht
Gemeinderath nähern Vorschlägen der Com-
mission entgegen. ad Art 3. der Verhandlung Die Verpachtung einer Wiesenparzelle
am
Rheine bei Grimlinghausen von 128 Ruthen10 Fuß zu 4 Thl 5 Sgr an Gerhard Sturmwird
bestätigt. ad Art 4 der Verhandlung. Einverstanden mit dem Antrage der Com-
mission und die Verpachtung des in der
Nähe des Rheines gelegenen Gartenlandes
von 27 Morgen 60 Ruthen 90 Fuß wird bei
dem erzielten geringen Pachtgebot nicht
genehmigt, vielmehr beschlossen, die auf
den Rhein zu gelegenen 14 Parzellen
aufs neue zur Verpachtung auszustellen,
und die übrigen auf die Stadt zu gelege-
nen, an die städtischen Wiesen anschießen-
den 14 Parzellen für den Fall, daß die
Wiederverpachtung des ersten Theiles nicht
ein günstiges Resultat liefert, und es
sonach nicht zweckmäßig erscheint, diese
zweite Hälfte ebenfalls von neuem zur
Verpachtung auszustellen, als Wiese
anlegen zu lassen. Die Verpachtung einer Gartenparzelle von ad Art 5. der Verhandlung.
fünf Morgen an dem Wege von der ehemaligen
Kiesgrube nach der Chaussee vor dem Hessenthore zu
dem jährlichen Pachtzinse von 47 Thl wird bestätigt.
ad Art 6. Von dem aus der ehemaligen Kiesgrube hergestellte
Gartenlande von 7 Morgen sind die sechs ersten
Parzellen von 3 Morgen Nr. 377 - 382 des städtischen
Atlas, welche 44 Thl 25 Sgr an Pacht aufgebracht
haben, hierdurch bestätigt, dagegen wird die Bestäti-
gung der Verpachtung der übrigen acht Parzellen
von zusammen 4 Morgen, welche 27 Th 25 Sgr ein-
getragen, versagt; ad Art. 7. Die Verpachtung eines Stück Garten-
landes in der Nähe der Kuhweide von 2 Thl. Morgen132 Ruthen 80 Fuß in 5 Parzellen
zu 20 Thl 15 Sgr. wird
sowie ad Art 8. jene eines Stück Acker-
landes von 2 Morgen 38 Ruthen 10 Fuß in 4 Parzellen
zu 10 5/6 Thl werden genehmigt. a. u s....