Band 49: Eintrag vom  1. April 1851 (Nr. 173)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für städtisches Eigenthum berichtete dem Gemeinderath heute über die Prüfung der Resultate der vom 24. Merz c. vorgenommenen Verpachtung mehrer städti- scher Garten- und Wiesenparzellen, worauf derselbe folgenden Beschluß faßte:

ad Art. 1 & 2 der Verpachtungs-Verhandlung: Die Verpachtung dieser beiden Wiesen resp. Landparzellen im Hammfeldebei Grimling- hausen wird in Ansehung des unverhältniß- mäßigen Pachtgebotes im Vergleich zur Flächengröße nicht genehmigt. Über die künftige Benutzung dieser Parzellen sieht Gemeinderath nähern Vorschlägen der Com- mission entgegen.

ad Art 3. der Verhandlung

Die Verpachtung einer Wiesenparzelle am Rheine bei Grimlinghausen von 128 Ruthen 10 Fuß zu 4 Thl 5 Sgr an Gerhard Sturm wird bestätigt.

ad Art 4 der Verhandlung.

Einverstanden mit dem Antrage der Com- mission und die Verpachtung des in der Nähe des Rheines gelegenen Gartenlandes von 27 Morgen 60 Ruthen 90 Fuß wird bei dem erzielten geringen Pachtgebot nicht genehmigt, vielmehr beschlossen, die auf den Rhein zu gelegenen 14 Parzellen aufs neue zur Verpachtung auszustellen, und die übrigen auf die Stadt zu gelege- nen, an die städtischen Wiesen anschießen- den 14 Parzellen für den Fall, daß die Wiederverpachtung des ersten Theiles nicht ein günstiges Resultat liefert, und es sonach nicht zweckmäßig erscheint, diese zweite Hälfte ebenfalls von neuem zur Verpachtung auszustellen, als Wiese anlegen zu lassen.

Die Verpachtung einer Gartenparzelle von

ad Art 5. der Verhandlung.

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fünf Morgen an dem Wege von der ehemaligen Kiesgrube nach der Chaussee vor dem Hessenthore zu dem jährlichen Pachtzinse von 47 Thl wird bestätigt.

ad Art 6.

Von dem aus der ehemaligen Kiesgrube hergestellte Gartenlande von 7 Morgen sind die sechs ersten Parzellen von 3 Morgen Nr. 377 - 382 des städtischen Atlas, welche 44 Thl 25 Sgr an Pacht aufgebracht haben, hierdurch bestätigt, dagegen wird die Bestäti- gung der Verpachtung der übrigen acht Parzellen von zusammen 4 Morgen, welche 27 Th 25 Sgr ein- getragen, versagt;

ad Art. 7. Die Verpachtung eines Stück Garten- landes in der Nähe der Kuhweide von 2 Thl. Morgen 132 Ruthen 80 Fuß in 5 Parzellen zu 20 Thl 15 Sgr. wird sowie ad Art 8. jene eines Stück Acker- landes von 2 Morgen 38 Ruthen 10 Fuß in 4 Parzellen zu 10 5/6 Thl werden genehmigt.

a. u s.