Eintrag 19214. April 1851 Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein-
derath eine Verfügung Königl. Regierungvom 4. April c. I S. II Nr. 2816 vor, wornach
diese
Behörde, bevor sie zu der von der Gemeinde beab-
sichtigten Aufnahme eines Capitales von 2 500 Thl
bei der Sparkasse zur Bestreitung der Kosten
für die Lieferungen an die Armen die
Genehmigung des Oberpräsidenten einholen
könne, noch die Äußerung des Gemeinderathes
über die Zeit und die Art und Weise der
Zurückerstattung verlangt. Gemeinderath gab hierauf die Erklärung ab,
daß das fragliche Kapital noch vor Schluß des
laufenden Jahres theils aus der vom Staate
zu leistenden Vergütung, theils aus der im laufen-
den Gemeinde-Budget zur Deckung der etwaigen
Differenz disponibel gestellten Summe von 600 Thl
zurückerstattet werden solle. a. u s. Gegen die Fassung des aufgestellten Vertrages
mit dem neu gewählten Niederlage-VerwalterVeithenvom 5. April c. fand Gemeinderath
Nichts
zu erinnern. a. u. s....
Eintrag 19314. April 1851 In Folge einer Interpellation des Gemeinde-
verordneten M. H. Schmitz an den vorsitzenden
Bürgermeister Frings und dessen Stellvertreter
Beigeordneten Le Hanne, ob sie noch ferner
als gewählte Gemeindeverordnete in Funktionen
zu bleiben gedächten, ungeachtet sie als Mitglieder
des Gemeinde-Vorstandes nach den §. §. 15 & 27
nicht zugleich Gemeinderaths-Mitglieder sein
können, gab der p Bürgermeister Frings in seinem und im Namen des p Lehannefolgende
Erklärung ab:
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