• Eintrag 19214. April 1851 Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein- derath eine Verfügung Königl. Regierungvom 4. April c. I S. II Nr. 2816 vor, wornach diese Behörde, bevor sie zu der von der Gemeinde beab- sichtigten Aufnahme eines Capitales von 2 500 Thl bei der Sparkasse zur Bestreitung der Kosten für die Lieferungen an die Armen die Genehmigung des Oberpräsidenten einholen könne, noch die Äußerung des Gemeinderathes über die Zeit und die Art und Weise der Zurückerstattung verlangt. Gemeinderath gab hierauf die Erklärung ab, daß das fragliche Kapital noch vor Schluß des laufenden Jahres theils aus der vom Staate zu leistenden Vergütung, theils aus der im laufen- den Gemeinde-Budget zur Deckung der etwaigen Differenz disponibel gestellten Summe von 600 Thl zurückerstattet werden solle. a. u s. Gegen die Fassung des aufgestellten Vertrages mit dem neu gewählten Niederlage-VerwalterVeithenvom 5. April c. fand Gemeinderath Nichts zu erinnern. a. u. s....
  • Eintrag 19314. April 1851 In Folge einer Interpellation des Gemeinde- verordneten M. H. Schmitz an den vorsitzenden Bürgermeister Frings und dessen Stellvertreter Beigeordneten Le Hanne, ob sie noch ferner als gewählte Gemeindeverordnete in Funktionen zu bleiben gedächten, ungeachtet sie als Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes nach den §. §. 15 & 27 nicht zugleich Gemeinderaths-Mitglieder sein können, gab der p Bürgermeister Frings in seinem und im Namen des p Lehannefolgende Erklärung ab: ...