Band 49: Eintrag vom  14. April 1851 (Nr. 192)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein- derath eine Verfügung Königl. Regierung vom 4. April c. I S. II Nr. 2816 vor, wornach diese Behörde, bevor sie zu der von der Gemeinde beab- sichtigten Aufnahme eines Capitales von 2 500 Thl bei der Sparkasse zur Bestreitung der Kosten für die Lieferungen an die Armen die Genehmigung des Oberpräsidenten einholen könne, noch die Äußerung des Gemeinderathes über die Zeit und die Art und Weise der Zurückerstattung verlangt.

Gemeinderath gab hierauf die Erklärung ab, daß das fragliche Kapital noch vor Schluß des laufenden Jahres theils aus der vom Staate zu leistenden Vergütung, theils aus der im laufen- den Gemeinde-Budget zur Deckung der etwaigen Differenz disponibel gestellten Summe von 600 Thl zurückerstattet werden solle.

a. u s.

Gegen die Fassung des aufgestellten Vertrages mit dem neu gewählten Niederlage-Verwalter Veithenvom 5. April c. fand Gemeinderath Nichts zu erinnern.

a. u. s.