Eintrag 19828. April 1851 Auf einen Antrag des Unterpächters der städtischen
Bleiche zwischen dem Niederthore und Rhein-
thoreJoseph Doffine auf Bewilligung von Nach-
laß an der Pacht, wurde nicht eingegangen. a. u. s....
Eintrag 19928. April 1851 In Folge eines Antrags des FruchtmaklersFasbenderwegen anderweiter Einrichtung der
amtlichen
Feststellung der Fruchtpreise beschloß Gemein-
derath die Angabe dieser Preise von nun an
nur unter Zuziehung zweier Makler
und eines Fruchthändlers machen zu lassen. a. u s....
Eintrag 20028. April 1851 Gemeindeverordnete Thywissen & Haanen waren
abgetreten....
Eintrag 20128. April 1851 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem
Gemeinderathe vor, wie er den Beschluß vom
7. d. Mts., wornach dem Handlungshause Thywissen
& Sohn der von denselben in Besitz genommenen
Streifen des Eingangs zum städtischen Lohhofegegen eine Kaufsumme von 500 Thlr angeboten
werden solle, jenem Handlungshause mitgetheilt, und darauf
die Erkärung erhalten habe, daß es auf den Vorschlag
nicht eingehen könne, vielmehr wiederholt die Behaup-
tung aussprechen müsse, daß der den Eingang zum
Lohhofe bildende Raum unter Belassung der Servität
des Durchganges ein Zubehör zu seiner Oelmühle sei,
und es demgemäß auch zur Vornahme der geschehenen
Veränderung an jenem Eingange berechtigt gewesen
wäre, welche Behauptung auf eine vorgelegte Denk-
schrift und ein Gutachten des Advokat-AnwaltEsser I
von Cöln gegründet werde.
Da Gemeinderath überzeugt zu sein glaubt, daß
die Gemeinde in ihrer früher ausgesprochenen Be-
hauptung wegen des Eigenthums des Eingangs
zum Lohhofe in ihrem vollen Rechte sich befindet,
so wurde vorläufig beschlossen, über die Sache
auch Seitens der Gemeinde sich ein Rechtsgutachten
geben, dabei aber unter Zuziehung der Commis-
sion (der Commission) für städtisches Eigenthum
mit dem betreffenden Anwalt vorher eine Lokal-
besichtigung Statt finden zu lassen. Bis zur Vorlage dieses Gutachtens behält Gemein-
derath sich nähern Beschluß vor. a u. s....