Band 49: Eintrag vom  28. April 1851 (Nr. 199)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge eines Antrags des FruchtmaklersFasbender wegen anderweiter Einrichtung der amtlichen Feststellung der Fruchtpreise beschloß Gemein- derath die Angabe dieser Preise von nun an nur unter Zuziehung zweier Makler und eines Fruchthändlers machen zu lassen.

a. u s.