Band 50: Eintrag vom  2. März 1854 (Nr. 100)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zu heutiger Sitzung brachte Vorsitzender zur Sprache, ob es nicht mit Rücksicht auf die neueren höhern Verordnungen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage angemessen erscheine, daß der in diesem Jahre auf einen Sonntag fallende St. Remigius-Jahrmarkt (1. October) auf einen Wochentag verlegt werde.

Gemeinderath äußerte seine Ansicht dahin, daß die Abhaltung des St. Remigius-Marktes im Interesse des Marktes selbst, auf den 1. October beizubehalten sein dürfte.

actum ut supra