Zu heutiger Sitzung brachte Vorsitzender zur Sprache, ob es nicht mit Rücksicht auf die neueren höhern Verordnungen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage angemessen erscheine, daß der in diesem Jahre auf einen Sonntag fallende St. Remigius-Jahrmarkt (1. October) auf einen Wochentag verlegt werde.
Gemeinderath äußerte seine Ansicht dahin, daß die Abhaltung des St. Remigius-Marktes im Interesse des Marktes selbst, auf den 1. October beizubehalten sein dürfte.
actum ut supra