Band 50: Eintrag vom  16. Oktober 1854 (Nr. 246)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Gemäßheit höher Regiminal- Verfügung vom 15. Juli des Jahres I. L III No 6915, legte der vorsitzende Bürgermeister dem Gemeinderathe die Verhandlungen der auf Grund des Gesetzes vom 15. Mai des Jahres neu gebildeten hiesigen Kreis-Prüfungs-Commisssion vom 31. August resp. 11. September des Jahres zur gutachtlichen Erklärung vor, nach welchen genannte Commission die künftige Gebühr a für eine Meisterprüfung im Ganzen auf 4 Thlr 15 Sgr., b für eine Gesellenprüfung auf 3 Thlr vorgeschlagen hat, denn hinsichtlich der practischen Prüfungs-Aufgaben

[Nächste Seite] Aufgaben sich dahin ausspricht, daß hierüber im Voraus nicht wohl etwas bestimmt werden könnte, vielmehr das Nöthige in jedem einzelnen Falle den Umständen gemäß festgestellt werden müsse.

Gemeinderath fand die vorgeschlagenen Gebühren sehr billig gestellt, und konnte ebenfalls die ausgesprochene Ansicht wegen der practischen Prüfungs-Aufgaben nur theilen.

actum ut supra