Band 50: Eintrag vom  30. Juli 1855 (Nr. 383)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe wird von einer Oberpräsident-Verfüfung vom 4. Mai c. Kenntniß gegeben, welcher gemäß die Gemeindevertretung ohne die Mitwirkung des Gemeindevorstande keine Correspondenzen p im Namen der Gemeinde zu führen befugt ist.

actum ut supra