Der in der Sitzung vom 14. des Monats gestellte Antrag auf Abänderung des Modus der Schulgeld-Erhebung beim Gymnasium war von dem betreffenden Antragsteller nach Erörterung der von der Fachkommission angegebenen Motive zurückgezogen worden, wornach eine weitere Beschlußnahme zurückgefallen ist.
actum ut supra