In Betreff der zur Berathung gebrachten Einrichtung einer Gasbeleuchtung in der Stadt, statt der bisherigen mangelhaften Oelbeleuchtung äußerte Gemeinderath, daß durch die Verwaltung vorerst ermit- telt [eingefügt:werden] möge, in welchem Maaße hiesige Privater sich an einer Gasbeleuchtung betheiligen würden, indem durch eine solche Betheiligung die Beschaf- fung der Gasbeleuchtung eher ermöglichst wird.
actum ut supra