Dem Gemeinderath werden die von dem BürgermeisterAmt zu Grimlinghausen mitgetheilten Verhandlungen über den Bau einer gemeinschaftlichen Erftbrücke daselbst vorgelegt, nach welchen projectirt wird, die qu. Brücke nunmehr nicht nach dem frühern 166 Thl 26 Sgr 10 Pf nachweisenden Kosten-Anschlage, sondern nach einem neuern Kosten-Anschlage ein Betrag von 365 Thl. auszuführen. Die Gründe, weshalb von dem ersteren Kostenanschlage abgegangen worden, sind von der Gemeinde Grimlinghausen nicht angegeben, und fehlt hierüber jede nähere Aufklärung.
Durch Beschlüsse vom 14. Februar und 8. April vorigen Jahres hatte der Gemeinderath an dieser, schon seit dem Jahre 1837 schwebenden Angelegenheit sich zuletzt dahin ausgesprochen, daß er bereit sei, die Hälfte der damals ermittelten Baukosten mit 88 rt 13 Sgr 5 Pf unter dem Vorbehalt zu übernehmen, daß die Ausführung für gemeinschaftliche Rechnung vergantet und in Betracht, daß die Brücke im wesentlichen Interesse von Grimlinghausen liege, eine Nothwendigkeit zur Anlage derselben für Neuß nicht anerkannt werden könne, die Unterhaltung der Brücke von der Gemeinde Grimlinghausen allein getragen werde.
Da die ohne Zuthun der Gemeinde Neuß geschehene Modifikation des Kostenanschlages nicht einmal motivirt ist, die Gemeinde Neuß die mehrgedachte Brücke auch gar nicht entbehrt, die zur hiesigen Gemeinde gehörigen Bewohner vielmehr den Weg zum Dorf Grimlinghausen über die Cölner Landstraße machen können, die Brückenanlage überhaupt aber nur von der Gemeinde Grimlinghausen gewünscht wird, und in deren Interesse liegt, so glaubt Gemeinderath ein Mehreres als in den Beschlüssen vom 14. Februar und 8. April vorigen Jahres votirt worden, nicht bewilligen zu können. actum ut supra
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