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  • Eintrag 2234. September 1854 Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 19. August courantwird vorgelesen, nach welcher die Königliche Regierungden Wasserspiegel des Nord-Canals bedeutend hat senken lassen, und weiterhin, um die Absicht zu fördern, den Nord-Canal zum Entwässerungsgraben für die durch Versumpfung leidenden anschießenden Ländereien zu gebrauchen, die Erwartung aus- spricht, daß die betheiligten Gemeinden im Interesse der angrenzenden Ländereien auf ihre Kosten die Reini- gung des Nord-Canals von Schilf und Unkraut vor- nehmen lassen werden. Hierauf erwidert Gemeinderath, daß in der Gemeinde Neuss sich nur äußerst wenige Grundstücke befinden, denen eine Reinigung des Nord-Canals in etwa zu Gute kommen würde, daß aber, solange dem Wasser nicht mittelst eines tiefer als das Erftbett liegenden Kanals ein größerer Abfluß verschafft werde, eine gründliche Verbesserung dieser wenigen Grundstücke nicht erfolgen könne, wofür als Beweis der selbst bei gänzlicher Öffnung der Schleuse noch immer mehre Fuß hohe Wasserstand im Nord-Canal diene. Es habe demnach die Gemeinde als solche weder einen Vortheil noch eine Verpflichtung sich den Kosten einer Reinigung des Nord-Canals zu unterziehen, was überhaupt auch nur Sache der dabei betheiligten Eigenthümer sein könne. Gemeinderath glaubte daher auf die der Gemeinde angesonnene Reinigung des Nord-Canals sich nicht einlassen zu können. actum ut supra...
  • Eintrag 2244. September 1854 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, welche sich mit der Prüfung des Armen-Kassen- Etats für 1855 befaßt hat, berichtet dem Gemeinderathe, daß die unbestimmten Einnahmen und Ausgaben nach dem durchschnittlichen Ergebnisse der Jahre 1851/53 aufgenommen, und demnach die Armenbedürfnisse für das künftige Jahr in Anbetracht, daß in der letztern Nach diesen Vorschlägen wurde der Armen-Kassen-Etat Pro 1855 vom Gemeinderathe genehmigt und in Ein- nahme und Ausgabe balancirend zu 12 548 Thl 12 Sgr 11 Pf. Geld, 10 Scheffeln 2 Metzen Weizen, 48 Scheffeln 13 22/100 Metzen Roggen und 4 Scheffeln 4 62/100 Metzen Hafer festgestellt. In Beziehung auf die Verpflegungskosten für die zeitweise im Hospitale unterzubringenden Dürftigen, wird die Armen-Verwaltung ersucht, auch in der Folge nur in dringenden Fällen solche periodi- sche Aufnahmen ins Hospital geschehen zu lassen, sondern vierteljährig über die betreffenden Personen ein Verzeichniß mit Angabe der Ursache der Aufnahme, dem Gemeinderathe zur Kenntnißnahme einzureichen. actum ut supra...