Band 50  : Seite 187

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  • Eintrag 30412. März 1855 Einen Antrag der Pächter der Niederthorer Mahlmühleauf Anlage einer Vorrichtung zur Verfertigung von Vorschußmehl überwies Gemeinderath an die betreffende Commission. actum ut supra...
  • Eintrag 30519. März 1855 Nach Vernehmung des Berichtes der betr. Commission über den Antrag der MühlenpächterHansen und Nix auf Anlage einer Einrichtung zur Verfertigung von Vorschußmehl in der Niederthorer-Mahlmühle, in Verbindung mit dem bedingungsmäßig anzulegen- den vierten Geläufe, erklärte Gemeinderath sich bereit, die Vorrichtung für Vorschußmehl ausführen zu lassen, wenn die gedachten Pächter sich anheischig machen, an Zinsen und für Ab- nutzung sieben Prozent der Kostensumme dieser Vorrichtung jährlichs an die Stadt zu vergüten, und beim beim Ablauf der Pachtjahre das Werk in gehörig hergestelltem Zustande, abzuliefern. actum ut supra...