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  • Eintrag 3424. Juni 1855 Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath in Folge einer landräthlichen Verfügung vom 22. Mai c. ein von ihm aufgestelltes Verzeichniß derjenigen in der Bürger- meisterei Neuß gelegenen öffentlichen Gemeindewege,welche außer den als Communalwege ausgebauten Wegen noch vorhanden sind, zu dem Zwecke vor, damit dasselbe geprüft, und demnächst der höhern Behörde behufs Sicher- stellung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde, zur Fest- stellung eingereicht werde. Gemeinderath unterwarf das Verzeichniß einer speziellen Prüfung und erklärte sich mit demselben einverstanden, gleichzeitig beschließend, daß die fraglichen Wege geome- trisch vermessen, chartirt und in Steine gesetzt werden sollen. Über die event uelle Instandsetzung oder Ausbauung derselben behielt Gemeinderath sich Beschluß bis zur nächsten Aufstellung des Verwendungsplanes der Communal- wegebaumittel vor. actum ut supra...
  • Eintrag 3434. Juni 1855 Dem Gemeinderath wird vorgetragen, wie nähere Ermit- telungen ergeben haben, daß die beabsichtigte Instand- setzung des Scheibenschützenhauses mit der mittelst Beschluß vom 15. Mai vorigen Jahres votirten Summe von 450 Thlr als eine un- vollständige, bei dem total baufälligen Zustande des untern Theiles des Schützenhauses nicht anräthlich erscheine, daß viel- mehr eine radicale Wiederherstellung unumgänglich nothwendig sei, deren Kosten vielleicht auf das Doppelte oder gar 1000 bis 1200 Thl. zu stehen kommen werden, welcher Grund die Veranlassung sei, daß die Instandsetzungs-Arbei- ten seither nicht zur Ausführung gebracht worden. Es wurde nun weiterhin bemerkt, daß der Stadt dreierlei Wahl bleibe, entweder die Restauration ungeachtet der Mehrkosten dennoch vornehmen zu lassen, oder das Scheiben- haus abtragen und mit möglichst geringen Kosten einen Schießstand herstellen oder aber ein ganz neues Haus, welches im Souterrain den Schießstand und in der Etage eine Wohnung halte, errichten zu lassen. Die actum ut supra...