Band 50: Eintrag vom  4. Juni 1855 (Nr. 342)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath in Folge einer landräthlichen Verfügung vom 22. Mai c. ein von ihm aufgestelltes Verzeichniß derjenigen in der Bürgermeisterei Neuß gelegenen öffentlichen Gemeindewege, welche außer den als Communalwege ausgebauten Wegen noch vorhanden sind, zu dem Zwecke vor, damit dasselbe geprüft, und demnächst der höhern Behörde behufs Sicherstellung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde, zur Feststellung eingereicht werde.

Gemeinderath unterwarf das Verzeichniß einer speziellen Prüfung und erklärte sich mit demselben einverstanden, gleichzeitig beschließend, daß die fraglichen Wege geometrisch vermessen, chartirt und in Steine gesetzt werden sollen.

Über die eventuelle Instandsetzung oder Ausbauung derselben behielt Gemeinderath sich Beschluß bis zur nächsten Aufstellung des Verwendungsplanes der Communalwegebaumittel vor.

actum ut supra