Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath in Folge einer landräthlichen Verfügung vom 22. Mai c. ein von ihm aufgestelltes Verzeichniß derjenigen in der Bürger- meisterei Neuß gelegenen öffentlichen Gemeindewege, welche außer den als Communalwege ausgebauten Wegen noch vorhanden sind, zu dem Zwecke vor, damit dasselbe geprüft, und demnächst der höhern Behörde behufs Sicher- stellung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde, zur Fest- stellung eingereicht werde.
Gemeinderath unterwarf das Verzeichniß einer speziellen Prüfung und erklärte sich mit demselben einverstanden, gleichzeitig beschließend, daß die fraglichen Wege geome- trisch vermessen, chartirt und in Steine gesetzt werden sollen.
Über die event uelle Instandsetzung oder Ausbauung derselben behielt Gemeinderath sich Beschluß bis zur nächsten Aufstellung des Verwendungsplanes der Communal- wegebaumittel vor.
actum ut supra