Band 50: Seite  229  

  • Eintrag 3903. September 1855 Die betreffende Commission berichtet dem Gemeinderathe hinsichtlich der Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltungauf Bewilligung extraordinairer Zuschüsse, daß diese Zu- schüsse durch die anhaltende Theuerung fast aller für den gemeinen Mann unentbehrlichen Lebensmittel und den dadurch herbeigeführten großen Nothstand unter den Armen so wie durch Verpflegung einer größeren Zahl Hospitaliten unvermeidlich geworden sind. Gemeinderath bewilligt darauf- der Armen-Verwal- tung , welche einen außergewöhnlichen Zuschuß von 4 450 Thlr beantragt hat, vorläufig eine Summe von 2 500 Thlr, und der Hospital-Verwaltung, welche einen extraordinairen Zuschuß von 2 045 Thlr nachgesucht hat, eine Summe von 1 500 Thlr mit dem Bemerken, daß auf die Bereitstellung der ganzen, in Antrag gebrachten Zuschüsse nicht einge- gangen worden, weil es noch nicht feststehe, ob auch im 2ten Semester in dem Maaße vermehrte Unterstützungs- bedürfnisse nöthig sein werden, daß nicht ein Theil der ex- traordinairen Zuschüsse gespart werden könne. Bis zum 15. kommenden Monats werde hierüber nähere Mittheilung entgegen- gesehen. Da in verschiedenen Positionen die Etats der Armen- und Hospital-Verwaltung bereits überschritten sind, eine Etatsüberschreitung aber nur mit Zustimmung des Gemeinderathes zuläßig ist, so seien die beiden Verwaltungen zu veranlassen, in der Folge immer gleich um Bewilligung von außergewöhnlichn Zuschüssen ein- zukommen, sobald sich hierzu eine Nothwendigkeit herausstelle, und zwar vor Überschreitung irgend einer Etats-Position. actum ut supra...
  • Eintrag 3913. September 1855 Der vorsitzende Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, daß die im Bau begriffene Anlage eines weiten Geläufs in Verbindung mit einer Einrichtung zur Anfertigung von Vorschußmehl an der städtischen Mahlmühle am Niederthore und die vor sich gehenden baulichen Erweiterungen und Verbesserungen dieser Gemeinderath erachtet die Aufnahme des Bau- Kapitals ebenfalls für unumgänglich nöthig, und autorisirt daher den Bürgermeister, dieselbe im Betrage von 4 000 Thlr bei der städtischen Sparkassegegen 4 1/2 % Zinsen in der Weise zu negociiren, daß solche mit Rücksicht auf den Schuldentil- gungsplan in den Jahren 1874 und 1875 jedes- mal mit 2 000 Thlr zurückerstattet werde, daß übrigens aber beiden Theilen eine halbjährige Kündigung zur Zurückforderung respective zur Zurückzahlung vorbehalten bleibe. actum ut supra...