Die betreffende Commission berichtet dem Gemeinderathe hinsichtlich der Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung auf Bewilligung extraordinairer Zuschüsse, daß diese Zuschüsse durch die anhaltende Theuerung fast aller für den gemeinen Mann unentbehrlichen Lebensmittel und den dadurch herbeigeführten großen Nothstand unter den Armen so wie durch Verpflegung einer größeren Zahl Hospitaliten unvermeidlich geworden sind.
Gemeinderath bewilligt darauf- der Armen-Verwaltung, welche einen außergewöhnlichen Zuschuß von 4 450 Thlr beantragt hat, vorläufig eine Summe von 2 500 Thlr, und der Hospital-Verwaltung, welche einen extraordinairen Zuschuß von 2 045 Thlr nachgesucht hat, eine Summe von 1 500 Thlr mit dem Bemerken, daß auf die Bereitstellung der ganzen, in Antrag gebrachten Zuschüsse nicht eingegangen worden, weil es noch nicht feststehe, ob auch im 2ten Semester in dem Maaße vermehrte Unterstützungsbedürfnisse nöthig sein werden, daß nicht ein Theil der extraordinairen Zuschüsse gespart werden könne. Bis zum 15. kommenden Monats werde hierüber nähere Mittheilung entgegengesehen.
Da in verschiedenen Positionen die Etats der Armenund Hospital-Verwaltung bereits überschritten sind, eine Etatsüberschreitung aber nur mit Zustimmung des Gemeinderathes zuläßig ist, so seien die beiden Verwaltungen zu veranlassen, in der Folge immer gleich um Bewilligung von außergewöhnlichn Zuschüssen einzukommen, sobald sich hierzu eine Nothwendigkeit herausstelle, und zwar vor Überschreitung irgend einer Etats-Position.
actum ut supra