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  • Eintrag 3943. September 1855 Dem Gemeinderathe wird der aufgestellte Berufsvertrag für den Leihhaus-Verwalter und Sparkassen-RendantenPeter Heinrich Rosellen vorgelegt, nach dessen Inhalt p Rosellen die beiden Institute nach Anweisung und Leitung des Bürgermeisters den bezüglichen Bestim- mungen gemäß zu führen hat, für alle Defecte an der einen oder andern Kasse oder an dem Lager der Leih-Anstalt, den Fall des Diebstahls mittelst Ein- bruchs ausgenommen, mit seiner Amts-Caution von 3 500 Thlr verantwortlich ist, ferner bei etwaigem Ausscheiden, ein halbes Jahr vorher kündigen muß, und bei treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung ein in monatlichen Raten zahlbares Jahrgehalt von sechshundert Thalern bezieht. Gemeinderath erklärt sich mit diesem Berufs- vertrage einverstanden. actum ut supra...
  • Eintrag 3953. September 1855 Vorsitzender macht den Gemeinderath mit dem Inhalt einer landräthlichen Verfügung vom 10. August c.bekannt, wornach die Königliche Regierung die Ein- führung einer Aufsicht des Neuß-Bergheimer Communalweg es durch einen Baubeamten empfiehlt. Zur Übernahme der Bau-Aufsicht wäre der Bau- InspectorWeise bereit, und würden sich die Kosten für die ganze Wegestrecke wie folgt stellen: 1. für den Inspector Weise . . . . 150 Thl 2. für den anzustellenden Chaussee-Aufseher an Gehalt, Miethentschädigung und Dienstkleidung . . . . . . 205 Thl [mit Bleistift nachgetragen:]/: Die ganze Länge des Weges beträgt 5240 [?] :/ Summa 355 Thl welche verhältnißmäßig auf die betreffenden Gemeinden Da die Gemeinde Neuss die sie betreffende Wegestrecke immer vorschriftsmäßig unterhalten hat, derselben auch nicht zugemuthet werden kann, daß sie die Kosten der Bau-Aufsicht für Andre mit trage, so gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß er sich in so fern nicht für Einführung einer Bau-Aufsicht erklären könne, als die Eigenthümerin des Gutes Eppinghoven nicht zur verhältnismäßigen Übernahme der Kosten angehalten werden könne. actum ut supra...