Band 50: Eintrag vom  3. September 1855 (Nr. 394)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe wird der aufgestellte Berufsvertrag für den Leihhaus-Verwalter und Sparkassen-Rendanten Peter Heinrich Rosellen vorgelegt, nach dessen Inhalt p Rosellen die beiden Institute nach Anweisung und Leitung des Bürgermeisters den bezüglichen Bestimmungen gemäß zu führen hat, für alle Defecte an der einen oder andern Kasse oder an dem Lager der Leih-Anstalt, den Fall des Diebstahls mittelst Einbruchs ausgenommen, mit seiner Amts-Caution von 3 500 Thlr verantwortlich ist, ferner bei etwaigem Ausscheiden, ein halbes Jahr vorher kündigen muß, und bei treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung ein in monatlichen Raten zahlbares Jahrgehalt von sechshundert Thalern bezieht.

Gemeinderath erklärt sich mit diesem Berufsvertrage einverstanden.

actum ut supra