Band 50: Eintrag vom  3. September 1855 (Nr. 395)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender macht den Gemeinderath mit dem Inhalt einer landräthlichen Verfügung vom 10. August c. bekannt, wornach die Königliche Regierung die Einführung einer Aufsicht des Neuß-Bergheimer Communalweges durch einen Baubeamten empfiehlt. Zur Übernahme der Bau-Aufsicht wäre der BauInspectorWeise bereit, und würden sich die Kosten für die ganze Wegestrecke wie folgt stellen: 1. für den Inspector Weise . . . . 150 Thl 2. für den anzustellenden Chaussee-Aufseher an Gehalt, Miethentschädigung und Dienstkleidung . . . . . . 205 Thl [mit Bleistift nachgetragen:]/: Die ganze Länge des Weges beträgt 5240 [?] :/ Summa 355 Thl welche verhältnißmäßig auf die betreffenden Gemeinden

[Nächste Seite] Gemeinden zu repartiren sein würde. Vorsitzender theilte dem Gemeinderathe ferner mit, daß, da die Unterhaltung der Wegestrecke von der Weingartzbrücke bis zur Gohrergrenze vertragsmäßig der Besitzerin des Gutes Eppinghoven obliege, er sich wegen Betheiligung an den Aufsichtskosten, an diese Eigenthümerin gewendet, daß dieselbe sich indessen nicht für Einführung einer Bau-Aufsicht ausgesprochen, dagegen die bestimmte Versicherung gegeben habe, daß die betreffende Wegestrecke in der Folge auf's beste und ins besondre so unterhalten werden soll, daß auch nicht die entfernteste Bemerkung oder Klage darüber laut werde.

Da die Gemeinde Neuss die sie betreffende Wegestrecke immer vorschriftsmäßig unterhalten hat, derselben auch nicht zugemuthet werden kann, daß sie die Kosten der Bau-Aufsicht für Andre mit trage, so gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß er sich in so fern nicht für Einführung einer Bau-Aufsicht erklären könne, als die Eigenthümerin des Gutes Eppinghoven nicht zur verhältnismäßigen Übernahme der Kosten angehalten werden könne.

actum ut supra