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  • Eintrag 42610. Dezember 1855 Die Armen-Verwaltung stellt in einem Antrage vom 29. November c. vor, daß der mit der Fallsucht behaftete blödsinnige Mathias Holzenleuchter bei der Mittellosigkeit seiner beiden bejahrten Eltern in's Bürgerhospital habe aufgenommen werden müssen, seine Eltern indessen sich bereit erklärt haben, dem Hospitale zu einiger Entschädigung für die Verpflegungskosten desselben ein für allemal 50 Thl. einforderbar nach ihrer beiden Tode als dessen dereinstigen ungefähren An- theil an ihrem auf der Michelstraße gelegenem Häuschenjetzt zu überweisen. Sie würden dafür Obligation ausstellen, und Hypothekar-Eintragung auf besagtes Häuschen bewilligen. Da der p Holzenleuchter, auch abgesehen von dieser Entschädigung im Hospitale aufgenommen bleiben müßte, so bittet die Armen-Verwaltung um die Zustimmung des Gemeinderathes zu der vorgeschlagenen Verschreibung. Diese Genehmigung wurde vom Gemeinde- rathe unter den obwaltenden Umständen ertheilt. actum ut supra Auf [eingefügt: Vorsitzender verliest] einen von dem Handlungshause H. Thywihsen & Sohn mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 26. November eingereichten anderweitigen Antrag, wornach jenes Haus sich bereit erklärt, die Umpflasterung der Brückstraßemit Gemeinderath glaubt auf diesen neuen Vorschlag aus dem Grunde nicht eingehen zu können, weil die Stadt die alten Steine bei der gleichzeitig vorzunehmenden Umpflasterung der Mühlenstraße nothwenig gebrauchen muß, überdies das neue Pflaster an der Brückstraße mit einer neun Fuß breiten Fahrbahn in neuen Pflastersteinen, hinreichend stark werden dürfte. actum ut supra...