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  • Eintrag 42710. Dezember 1855 Der Metzger Binger, welchem die Pacht eines kleinen Raumes auf dem städtischen Walle zwischen dem Rheinthore und Niederthore behufs Aufstellung eines Schuppens verpachtet war, gekündigt worden, bittet mittelst Eingabe vom 27. Novem ber c. , daß ihm dieser Raum, den er zur Hinstellung seines Wagens unumgänglich nöthig habe, noch ferner in Pacht belassen werden möge. Gemeinderath genehmigt, daß diese Pacht unter Vorbehalt 14 tägiger Aufkündigung bis dahin bestehen bleibe, daß der besagte Wall im nächsten Frühjahre von neuem planirt werde. actum ut supra...
  • Eintrag 42810. Dezember 1855 In Folge eines Antrages des Vorstandes des hiesigen Seiden- bau-Verein s, erklärte Gemeinderath sich damit ein- verstanden, daß an den Abhängen und in den Seiten- Parthien der städtischen Promenade, unbeschadet des Ansehens der letztern, Maulbeerbäume und Sträuche gepflanzt worden, und daß mit diesen Pflanzungen schon in die- sem Winter in angemessener Weise begonnen werde. Imgleichen fand Gemeinderath es zweckmäßig, daß auf dem Platze vor dem kath. Kirchhofe Maulbeerbäume gepflanzt werden. actum ut supra...
  • Eintrag 42910. Dezember 1855 Die zur Sprache gebrachte Anweisung eines städtischen Terrains zur Errichtung einer Obstbaumschule für die Elementarschulenüberließ Gemeinderath dem Bürgermeister. actum ut supra...
  • Eintrag 43010. Dezember 1855 Gemeinderath bemerkt auf ein Schreiben des Arnold Zim- mermann , worin derselbe anfrägt, ob die Stadt nicht vorziehe, einen zur Zeit vom ihm angelegten, für ihn nicht mehr nöthigen Weg längs seiner alten Ziegelei, den er zu beseitigen verpflichtet sei, im Interesse der Stadt beizubehalten, daß der Herr Bürgermeister den Weg unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthumbesichtigen, und demnach nach Gutdünken sich für die Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung erklären wolle. actum ut supra Gemäß Vorschrift des § 62 der Communal-Ordnung vom 11. Merz 1850 legte Vorsitzender den aufgestellten Haushaltungs- Etat für das Jahr 1856 mit den dazu gehörigen spezial- Etats und unter dem Bemerken vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung während 14 Tagen zur allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amteoffen gelegen habe. Nachdem auf Grund des § 57 der Gemeinde-Ordnung gleichzeitig über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden, beauftragte Gemeinderath die Commission für Rech- nungswesen , den Etat zu prüfen und über das Resultat zu referiren. actum ut supra Gemeinderath bevollmächtigte den Bürgermeister, bei Gelegenheit der Eröffnung der ganzen Bahnstrecke der Cöln-Crefelder-Eisenbahn, Seitens der Stadt eine passende Festlichkeit zu veranstalten, und insbesondere die Herren Bahn-Directions-Mitglieder und bezüglichen höhern Behörden zu einem Dejeuner oder nach Um- ständen zu einem Mittagsnmahl einzuladen. actum ut supra...