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  • Eintrag 46128. Januar 1856 Auf ein Gesuch von H. Sels um käufliche Überlassung eines kleinen städtischen Terrains vor dem Rheinthore beschloß Gemeinderath nicht einzugehen. actum ut supra...
  • Eintrag 46228. Januar 1856 Gemeinderath erhält Kenniniß von einer abschriftlich mitgetheilten Regierungs-Verfügung, die Salarirung der Polizei-Unterbeamten betreffend, wornach insbesondre denselben aus Anlaß der Lebensmittel-Theuerung eine angemessene Zulage zu bewilligen sei, die eventuell durch Präsidialbeschluß auf den Gemeinde- Etat gebracht werden soll. Gemeinderath gab die Erklärung ab, daß die hiesige Gemeinde bereits aus eigenem Antrieb das Noth- wendige zur Unterstützung ihrer Unterbeamten gethan habe, indem im Jahre 1854 sowohl als im Jahre 1855 jedem eine Theuerungszulage zudacht worden und ebenfalls werde bei anhaltender Theuerung in diesem Jahre eine zur Hälfte am 1. Juli und zur andern Hälfte am 1. October zahlbare gleiche Unterstützung denselben gezahlt werden. actum ut supra...
  • Eintrag 46328. Januar 1856 Aus einer landräthlichen Mittheilung vom 20. des M onatsersieht Gemeinderath, daß der Königliche Regierungeine kleine Quantität Roggenmehl aus den Mili- tair in Magazinen zur Disposition gestellt ist, wovon denjenigen Gemeinden, die dessen dringen bedürfen, und sich verpflichten, dasselbe bei der nächsten Erndte entweder in natura oder nach dem alsdann gül- tigen Marktpreise zurückerstatten, verabreicht werden können. Bei den namhaften Unterstützungen, welche die hiesige Gemeinde zu leisten, spricht Gemeinde- rath den Wunsch aus, daß derselbe eine Quantität Roggenmehl in möglich bis zu 100 Ctr, leihweise verabreicht werden möge. Weiterhin wäre es im Falle dieser Verabreichung für die Gemeinde wünschenswerth, wenn die Zurückerstattung bis zum Monat Dezember c. ausgesetzt werden könnte. Gern verpflichtet sie sich demnach das zu beziehende Roggenmehr bis dahin entweder in natura oder nach dem gültigen Marktpreise zurückzuerstatten. actum ut supra...