Eintrag 46128. Januar 1856 Auf ein Gesuch von H. Sels um käufliche Überlassung
eines kleinen städtischen Terrains vor dem Rheinthore beschloß
Gemeinderath nicht einzugehen. actum ut supra...
Eintrag 46228. Januar 1856 Gemeinderath erhält Kenniniß von einer abschriftlich
mitgetheilten Regierungs-Verfügung, die Salarirung
der Polizei-Unterbeamten betreffend, wornach insbesondre
denselben aus Anlaß der Lebensmittel-Theuerung
eine angemessene Zulage zu bewilligen sei, die
eventuell durch Präsidialbeschluß auf den Gemeinde-
Etat gebracht werden soll. Gemeinderath gab die Erklärung ab, daß die hiesige
Gemeinde bereits aus eigenem Antrieb das Noth-
wendige zur Unterstützung ihrer Unterbeamten
gethan habe, indem im Jahre 1854 sowohl als im Jahre
1855 jedem eine Theuerungszulage zudacht worden
und ebenfalls werde bei anhaltender Theuerung in
diesem Jahre eine zur Hälfte am 1. Juli und zur
andern Hälfte am 1. October zahlbare gleiche Unterstützung
denselben gezahlt werden. actum ut supra...
Eintrag 46328. Januar 1856 Aus einer landräthlichen Mittheilung vom 20. des M onatsersieht Gemeinderath, daß
der Königliche Regierungeine kleine Quantität Roggenmehl aus den Mili-
tair in Magazinen zur Disposition gestellt ist, wovon
denjenigen Gemeinden, die dessen dringen bedürfen,
und sich verpflichten, dasselbe bei der nächsten Erndte
entweder in natura oder nach dem alsdann gül-
tigen Marktpreise zurückerstatten, verabreicht
werden können. Bei den namhaften Unterstützungen, welche
die hiesige Gemeinde zu leisten, spricht Gemeinde-
rath den Wunsch aus, daß derselbe eine Quantität
Roggenmehl in möglich bis zu 100 Ctr, leihweise
verabreicht werden möge. Weiterhin wäre es
im Falle dieser Verabreichung für die Gemeinde
wünschenswerth, wenn die Zurückerstattung bis
zum Monat Dezember c. ausgesetzt werden könnte.
Gern verpflichtet sie sich demnach das zu beziehende
Roggenmehr bis dahin entweder in natura oder
nach dem gültigen Marktpreise zurückzuerstatten. actum ut supra...