Band 50: Eintrag vom  28. Januar 1856 (Nr. 486)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Aus einer landräthlichen Mittheilung vom 20. des Monats ersieht Gemeinderath, daß der Königliche Regierung eine kleine Quantität Roggenmehl aus den Militair in Magazinen zur Disposition gestellt ist, wovon denjenigen Gemeinden, die dessen dringen bedürfen, und sich verpflichten, dasselbe bei der nächsten Erndte entweder in natura oder nach dem alsdann gültigen Marktpreise zurückerstatten, verabreicht werden können.

Bei den namhaften Unterstützungen, welche die hiesige Gemeinde zu leisten, spricht Gemeinderath den Wunsch aus, daß derselbe eine Quantität Roggenmehl in möglich bis zu 100 Ctr, leihweise verabreicht werden möge. Weiterhin wäre es im Falle dieser Verabreichung für die Gemeinde wünschenswerth, wenn die Zurückerstattung bis zum Monat Dezember c. ausgesetzt werden könnte. Gern verpflichtet sie sich demnach das zu beziehende Roggenmehr bis dahin entweder in natura oder nach dem gültigen Marktpreise zurückzuerstatten.

actum ut supra