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  • Eintrag 48810. März 1856 Gemeinderath genehmigte auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der untere Wall zwischen dem Rhein- und Niederthoredurch Abfinden des Pächters wieder an die Stadt ge- zogen und angemessen regulirt und geebnet worden. Imgleichen wurde gutgeheißen, daß die verpachteten Seilerbahnen des obern Walles auf den untern Wall verlegt werden. actum ut supra...
  • Eintrag 48910. März 1856 Die in Angelegenheiten der Zweigbahn zur Verbin- dung desBahnhofes der nach Berlin entsendete Deputation erstattete heute dem Gemeinderathe über ihre Mission Bericht. Dieselbe theilte im Wesentlichen mit, daß für die im Mandat berührte Übertragung der Aachen-Düssel- dorfer Eisenbahn an die Rheinische Eisenbahn nicht im entferntesten Aussicht vorhanden sei, und daß demnach das Ad 1 des Mandats vorgesehene Gesuch beim Ministerium: bei jener Übertragung, der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft den Ausbau der Zweigbahn zur Bedingung zu machen, nicht einmal habe zur Sprache gebracht werden können. Nach Lage der Sache habe sie hauptsächlich dahin zu wirken ge- sucht, daß das, eine mit geringerer Kostensumme als der Anschlag der Direction nachweisende Project des Herrn Bahnhof-InspectorVan der Schmidt nur eine ermäßigter Tarifsatz pro Axmeile für den Betrieb der Zweigbahn angenommen werde, in welcher Beziehung sowohl von den betreffenden Geheimen Ministerialen Bauräthen und dem Hn. General-Bau- Director als von dem Herrn Handelsminister selbst bemerkt worden, wie man vorab hierüber eine Verständigung mit der Direction erstreben möge, wornach dann die ministerielle Bestätigung keinem Bedenken unterliegen werde. Überhaupt habe man sich für das Unternehmen der Zweigbahn günstig und wohlwollend ausge- sprochen. Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte noch weiterhin, wie er schon in den nächsten Tagen nähere Verhandlungen mit der Direction an- knüpfen und darauf dem Gemeinderathe weiteren Bericht erstatten werde. actum ut supra...
  • Eintrag 49010. März 1856 Eine landräthliche Verfügung vom 18. Februar c.wird dem Germeinderathe vorgelegt, welcher gemäß es für nothwendig erachtet wird, daß die Be- Nach Besprechung des Gegenstandes äußerte Gemeinde- rath, wie er grundsätzlich die Ansicht der landräthlichen Behörde theile und daher gern bereit sei, den ratirlichen Antheil an dem Erhöhungsbetrage der Besoldung zu tragen. In Berücksichtigung jedoch, daß die zweite Klasse der Schule zu Weißenberg nicht stark besucht ist, und daher einstweilen noch ein fleißiger Schulamts-Candidat genügen möchte, gibt derselbe den betreffenden Behörden zu erwägen, ob die Stelle nicht für jetzt noch einen solchen Candidaten mit einem erhöhten Gehalt von 120 Thlr zu übertragen sei, zumal ein thätiger, strebsamer Schulamts-Aspirant Namens Carl Lempens aus Neuß, der seit dem vorigen Herbste eine Lehrerstelle in der 4ten Klasse der Knabenschulehierselbst zur vollen Zufriedenheit der Schul-Commissioninterimistisch versehen habe, sich bereits um jene Stelle bewerbe. actum ut supra...